06. OG-Rat Wöllstein vom 11.12..2014

Unterrichtung der Einwohner
über die
6. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am 11. Dezember 2014
 im Gemeindezentrum Wöllstein
 
 
 
Öffentlicher Teil:  18.15 Uhr – 18.55 Uhr
 
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
 
2. Beigeordnete
1. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
– ab 18.50 Uhr
Beigeordneter Johannes Brüchert – zugleich stimmberechtigtes Mitglied der SPD-Fraktion
Beigeordneter  Dirk Lammers
 
3. Ratsmitglieder:
Helmut Degen
SPD-Fraktion
 
Helga Erbelding
CDU-Fraktion
 
Silke Frohnhöfer
CDU-Fraktion
 
Stephan Frohnhöfer
CDU-Fraktion
 
Sabine Krieg
SPD-Fraktion
 
Dr. Dirk Maak
FDP
 
Hermann Müller
CDU-Fraktion
 
Gerhard Pfeiffer
CDU-Fraktion
 
Hans-Jürgen Piegacki
SPD-Fraktion
 
Achim Rathgeber
SPD-Fraktion
 
Dieter Sandrowski
CDU-Fraktion
 
Sebastian Schnabel
CDU-Fraktion
 
Kurt Voll
SPD-Fraktion
 
Leonie Weber
Bündnis 90/Die Grünen
 
 
 
4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Bürgermeister Gerd Rocker
 
5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
 
Tagesordnung:
 
II. Öffentlicher Teil:
 
TOP 3
Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015 und 2016;
Beratung und Beschlussfassung
TOP 4
Umgestaltung des Netzknotens B 420/L 415; Sachstandsinformation;
Entscheidung über Beleuchtung; Beratung und Beschlussfassung
TOP 5
Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung
TOP 6
Renovierung einer gemeindeeigenen Wohnung im Wohnhaus
Kreuzstraße 15; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
TOP  7
Mitteilungen und Anfragen
 
 
 
TOP 3
Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015
und 2016;
Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage brauchen die Realsteuerhebesätze u.E. nicht angepasst werden.
 
 
  • Steuerhebesätze
 
Steuerart
2015
2016
Grundsteuer A  – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien
300 v.H.
300 v.H.
Grundsteuer B  – für sonstige Grundstücke
365 v.H.
365 v.H.
Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital
365 v.H.
365 v.H.
Hundesteuer     – für den 1. Hund
                           – für den 2. Hund
                           – für den 3. und jeden weiteren Hund
42,00 €
54,00 €
72,00 €
42,00 €
54,00 €
72,00 €
 
  • Gebühren- und Beitragssätze
 
  • Flächenbeiträge
 
Gebühren- / Beitragsart
2015
2016
Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen
0,00 € / ha
0,00 € / ha
Beitrag für die Durchführung der Weinbergshut
30 € / ha
30 € / ha
 
  • Friedhof
 
I.
 
Nutzungsrechte
2015
2016
 
 
Überlassung einer Reihengrabstätte
– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
 
120,00 €
180,00 €
 
120,00 €
180,00 €
 
 
Doppelgrabstätte
360,00 €
360,00 €
 
 
Jede weitere Grabstätte
180,00 €
180,00 €
 
 
Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab)
120,00 €
120,00 €
 
 
Überlassung einer Urnengrabstätte (Urnenwand)
1.050,00 €
1.050,00 €
II.
 
Verlängerung der Nutzungsrechte
 
 
 
– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
4,00 €
6,00 €
4,00 €
6,00 €
 
 
Doppelgrabstätte
12,00 €
12,00 €
 
 
jede weitere Grabstätte
6,00 €
6,00 €
 
 
 Urnengrabstätte (Erdgrab)
4,00 €
4,00 €
 
 
Urnengrabstätte (Urnenwand)
35,00 €
35,00 €
III
 
Ausheben und Schließen der Gräber
 
 
 
 
Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.
IV
 
Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
 
 
 
Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.
V
 
Vorbereitung und Durchführung der Bestattung
 
 
 
Pauschale
30,00 €
30,00 €
VI
 
Benutzung der Leichenhalle
 
 
 
     für die Aufbewahrung einer Leiche und/oder Durchführung einer Trauerfeier
70,00 €
70,00 €
 
 
Benutzung der Kühlzelle durch Andere je Tag
15,00 €
15,00 €
 
 
Reinigung der Leichenhalle
77,00 €
77,00 €
VII
 
Errichtung von Grabmälern
 
 
 
Gebühren für die Grabmalerrichtung (Einzelgrab)
15,00 €
15,00 €
 
 
Gebühren für die Grabmalerrichtung (sonstige)
26,00 €
26,00 €
     
 
Beratung:
Ortsbürgermeisterin Müller erklärte, auch aus Sicht der Gemeindeverwaltung sei keine Anpassung erforderlich. Allerdings müssen die Gebühren für die neu angelegten Erdurnengräber noch kalkuliert und auch über die Nutzungsdauer gesprochen werden.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015 und 2016, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.  In der Gebührenordnung soll darauf hingewiesen werden, dass die in der Gebührenordnung unter „Friedhof I.“ genannte Gebühr für die Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab) nicht für die neu angelegten Erdurnengräber an der Friedhofsmauer gilt.
 
 
 
TOP 4
Umgestaltung des Netzknotens B 420/L 415; Sachstandsinformation;
Entscheidung über Beleuchtung; Beratung und Beschlussfassung
 
Mit diesem Thema hatte sich der Ortsgemeinderat bereits am 30.07.2014 befasst.
Die von der Gemeinde Wöllstein angeregten Punkte „Beleuchtung und rollstuhlgerechter Ausbau der Fußgängerquerung“ hat der LBM positiv aufgenommen. Um den Rollstuhlfahrern das Queren zu erleichtern, werden die Bordsteine an der Querungshilfe abgesenkt.
Einer Beleuchtung wird ebenfalls zugestimmt, jedoch hat die Gemeinde die Kosten hierfür zu übernehmen.
Die Beleuchtung (Bau, Betriebskosten, Unterhaltung, Wartung) müsste – wenn der Orts­gemeinderat dies weiterhin wünscht, durch die Ortsgemeinde Wöllstein übernommen werden. Frau Müller sprach sich dafür aus, dies umzusetzen.
 
Die weitere Anregung, die in der Regionalplanung enthaltene Ortsumgehung in die Planung aufzunehmen wurde nicht aufgenommen. Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis seitens des LBM vor, der von einer Ortsumgehung auf die L 415 spricht.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Kreisel am Netzknoten B 420/L 415 zu beleuchten. Die Kosten für die  Beleuchtung übernimmt die Ortsgemeinde Wöllstein.
Weiterhin soll der LBM nochmals wegen der Planung des Kreisels angeschrieben werden. Es wird angeregt, die Planung zu verändern, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Anbin­dung eines weiteren Astes für eine Ortsumgehungsstraße möglich ist.
 
TOP 5
Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung
 
In § 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden entscheidet.
 
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat folgende Zuwendungen erhalten:
 
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
für Wöllsteiner  Kindergärten                                    400,00 €
 
Silke Sitzius
für Küche Jugendtreff                                                          150,00 €
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spenden und bedankte sich herzlich für die Spenden.
 
 
TOP 6
Renovierung einer gemeindeeigenen Wohnung im Wohnhaus Kreuzstraße 15;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
 
Nachdem die Verbandsgemeindeverwaltung für diese Arbeiten Angebote eingeholt hat, liegen zwei Preisangebote vor. Sie beinhalten
 
Küche                         Boden und Fliesenspiegel
Bad                             komplett Boden und Wände
 
Günstigster Anbieter ist Fa. Klein aus Stein-Bockenheim mit 5.682,73 €.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Klein als günstigstem Anbieter den Auftrag zu erteilen.
 
 
TOP 7
Mitteilungen und Anfragen
 
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:
  • Der Radweg nach Gumbsheim wurde fertig gestellt. Die Beschilderung wird bestellt und nach Lieferung montiert. Die Einweihung wird im Jahr 2015 erfolgen.
  • Die Ortsgemeinde Wöllstein hat für die Herbstferienspiele einen Zuschuss der Kreisver­waltung Alzey-Worms in Höhe von 2.300,00 € bekommen. Ein herzliches Dankeschön geht an den Kreis!
  • Die Verbands- und die Ortsgemeinde unterstützen den Schulelternbeirat der Grundschule finanziell bei der Erneuerung der „Gelben Füße“. Die Gemeinden treten ein, falls die Unfallkasse die Kosten für die Farbe nicht übernimmt.

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