Langsamfahren im verkehrsberuhigten Bereich

Es wurden Flugzettel verteilt und von den Verkehrsteilnehmern auch gerne angenommen. Dies war bereits die zweite gemeinsame Aktion von Polizei und Ortsgemeinderat und es kann festgestellt werden, dass es doch schon viele Autofahrer gibt, die wissen, dass im verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

Aber es musste auch festgestellt werden, dass es noch zu viele Fahrer und Fahrerinnen gibt, die trotz Kenntnis der Schilder zu schnell unterwegs sind. Wir hoffen, dass unsere Auf­klärung und Appelle auf Dauer fruchten.

Angesprochen wurde auch mehrfach von Verkehrsteilenehmern, dass solch eine Aktion auch im Rheinhessenring und den angrenzenden Straßen sinnvoll wäre. Dort besteht -ebenso wie in Teilen der Ringstraße mit angrenzenden Straßen und Am Schlossstadion – der verkehrsberuhigte Bereich schon seit vielen Jahren und natürlich gelten dort dieselben Regeln wie in der Ernst-Ludwig-Straße:

  1. Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen: Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Die Ortsgemeinde Wöllstein appelliert hiermit auch noch einmal an alle Verkehrsteilnehmer und –teilnehmerinnen:

Bitte fahren Sie Schrittgeschwindigkeit! Seien Sie ein gutes Vorbild!

Es geht um Ihre Sicherheit, um die Sicherheit Ihrer Kinder und Ihrer Eltern!

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