Landwirtschaftliche Wege

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, weil diese Wege von Fuhrunternehmen oder Bauunternehmen genutzt wurden, vornehmlich um Erdaushub auf Äcker/Weinberge zu fahren oder auch um Bauwerke zu errichten (z.B. Weg zum Höllberg). Dabei wurden teilweise Oberbeläge zerstört.

Die Ortsgemeinde Wöllstein hat eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (24.02.2010) erlassen, die die Nutzung der Wege eindeutig regelt. Dort ist festgehalten, dass die Wege vorrangig der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke dienen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beanspruchung der Wege im Zuge von Auffüllungen mit Erdaushub einer Erlaubnis der Gemeinde bedarf. Dies wird leider immer wieder missachtet.

Wir bitten Sie in Ihrer aller Interesse, die von Ihnen beauftragten Unternehmen darauf hinzuweisen, dass eine Genehmigung beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden muss. Es muss in Ihrem und unser aller Interesse sein, dass die Wege lange in einem guten Zustand bleiben. Danke!

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