Öffentlicher Teil: Beginn: 18.40 Uhr – Ende: 21.55 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
3. Beigeordnete Ulrike Wirth
3. Ratsmitglieder:
Iris Bechtoldt – SPD-Fraktion
Rainer Beuge – SPD-Fraktion
Johannes Brüchert – SPD-Fraktion ab 19.00 Uhr
Helmut Degen – SPD-Fraktion
Heinrich Frohnhöfer – CDU-Fraktion
Silke Frohnhöfer – CDU-Fraktion
Dirk Lammers – Grüne ab 18.58 Uhr
Dr. Dirk Maak – FDP-Fraktion bis einschließlich TOP 8
Hermann Müller – CDU-Fraktion
Joachim Müller – SPD-Fraktion
Gerhard Pfeiffer – CDU-Fraktion
Hans-Jürgen Piegacki – SPD-Fraktion
Thomas Pitthan – FDP-Fraktion
Dieter Sandrowski – CDU-Fraktion
Alfons Schnabel – CDU-Fraktion
Kurt Voll – SPD-Fraktion
Annerose Walk – SPD-Fraktion
Martin Walper – CDU-Fraktion
4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Bürgermeister Gerd Rocker
Herr Amtsrat Gernot Emrich
5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
6. Sachverständige:
Herr Dr. Dell, Referent zu TOP 3
Herr Schöpel zu TOP 4
Frau Müller begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Einladung mit Schreiben vom 16.08.2011 sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß gilt den Zuhörern sowie Herrn Bürgermeister Rocker, Herrn Amtsrat Emrich und Herrn Schöpel, sowie der Presse. Frau Back wird zur Schriftführerin bestellt.
Zur Tagesordnung trägt Ortsbürgermeisterin Müller vor, dass Vertreter der Fraktionen sie gebeten hätten, TOP 9 – Neuanschaffung Spielgeräte – von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. Hierzu gibt der Rat einstimmig seine Zustimmung.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
TOP 14 Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil:
siehe gesonderte Niederschrift
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO
Ein Einwohner verliest ein Schreiben, in dem er mehrere Fragen bezüglich der Ersatzmaßnahmen bzw. der Bebauungspläne In der Krummgewann und In der Rohrgewann formuliert hat. Anschließend übergibt er das Schreiben Frau Ortsbürgermeisterin Müller, die eine schriftliche Beantwortung zusagt. Ein Teil der Fragen sind auch bereits Bestandteil der heutigen Tagesordnung (TOP 4).
TOP 2
Wahl der/des ehrenamtlichen 1. Beigeordneten
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt gemäß § 54 Abs. 1 und 2 GemO
Da die bisherige 1. Beigeordnete Anja Reinert-Henn zum 1. Juli 2011 aus dem Amt ausgeschieden ist, steht heute die Neuwahl an. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung mit einzelner Stimmabgabe in einer Wahlkabine durchgeführt. Es kann nur gewählt werden, wer zuvor vom Gemeinderat vorgeschlagen wurde.
SPD-Fraktionsvorsitzender Degen schlägt Frau Iris Bechtoldt vor, die daraufhin vom Gemeinderat in geheimer Wahl zur 1. Beigeordneten gewählt wurde.
Frau Müller nimmt die Ernennung, Amtseinführung und Vereidigung vor. Frau Bechtoldt bedankt sich für ihre Wahl und das entgegengebrachte Vertrauen, das sie erfüllen möchte.
Die Anwesenden spenden Beifall und gratulieren Frau Bechtoldt zu ihrem neuen Amt und wünschen ihr viel Erfolg und alles Gute.
TOP 3
Mögliche Dorfmoderation in Wöllstein
Vorstellung durch Herrn Dr. Dell, Kobra Beratungszentrum
Information
Inzwischen ist Herr Dr. Dell vom KOBRA Beratungszentrum für kommunale Kinder-, Jugend-Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung aus Landau eingetroffen. Frau Müller begrüßt ihn, der Rat erteilt ihm einstimmig Rederecht.
Frau Müller erläutert, warum Herr Dr. Dell heute eingeladen wurde und warum Dorfmoderation ein wichtiges Thema für Wöllstein ist.
Wöllstein ist schon lange Dorferneuerungsgemeinde und die dazugehörige Planung stammt aus dem Jahr 1988. Seitdem sind 23 Jahre vergangen und Wöllstein hat sich gewandelt. Vor allen Dingen wird auch bei uns der demografische Wandel spürbar und der Rat hat bereits mit ersten Beschlüssen darauf reagiert.
Auch ist der Verwaltung und dem Rat bekannt, wie wichtig die Innenentwicklung der Gemeinde ist und hier soll weiterhin etwas getan werden.
Die Gemeinde verfügt über verschiedene Gebäude und Baugrundstücke, über die in naher Zukunft vom Rat entschieden werden muss: z.B. Sanierung Rathaus, Sanierung der Mietshäuser, Nutzung des Grundstückes Ernst-Ludwig-Straße 43 und des Platzes neben der Feuerwehr, um nur einige vordringliche Aufgaben zu nennen.
Des Weiteren fühlen sich unsere Jugendlichen in Wöllstein noch nicht richtig aufgehoben und immer wieder gibt es Gruppen, die bemängeln, dass zwar viel für die Kinder, aber wenig für die Jugend getan werde. Bei der Dorfmoderation werden auch die Kinder und Jugendlichen mit eingebunden und dies erscheint dringend erforderlich.
In diesem ganzen Zusammenhang ist die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes notwendig. Bevor dies getan wird, empfiehlt auch die Kreisverwaltung die Durchführung einer Dorfmoderation. Dabei werden alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Kinder und Jugendlichen eingeladen mit zu arbeiten.
Frau Müller erteilt sodann das Wort an Herrn Dr. Dell, der das Thema Dorfmoderation grundsätzlich vorstellt.
Dieser begrüßt seinerseits die Anwesenden. Er berichtet, dass der Kontakt über den Sanierungsberater der Gemeinde, Herrn Deubert, hergestellt wurde. Eigentlich ist Wöllstein nach der neuen Verwaltungsvorschrift am 01.01.2011 keine Dorferneuerungsgemeinde mehr, da der Ort mehr als 3.000 Einwohner hat. Da Wöllstein aber bereits im Dorferneuerungsprogramm dabei ist, genießt die Gemeinde Bestandsschutz, kann allerdings keine Zuschüsse mehr aus dem Programm für „Schwerpunktgemeinden“ erhalten.
Zu seiner Person erklärt Herr Dr. Dell, dass er Politikwissenschaftler ist. 1998 wurde „Kobra“ gegründet und seither ist er Geschäftsführer. Zunächst hatte seine Arbeit vorrangig mit Kinder- und Jugendbeteiligung zu tun, seit 2000 werden auch Dorfmoderationen durchgeführt.
Eine solche Moderation ist seit 1995 vorgeschrieben. Kobra hat über 40 davon durchgeführt, hier in der Nähe z.B. Eppelsheim, Flonheim und Stadecken-Elsheim.
Herr Dr. Dell trägt anschließend anhand einer Präsentation vor, wie eine solche Dorfmoderation erfolgt. Die Präsentation liegt der Gemeinde vor und kann hier eingesehen werden.
Ortsbürgermeisterin Müller erläutert, dass es heute nur um Information ging. Aus den Reihen des Rates wird dieser Weg der Bürgerbeteiligung begrüßt.
Auf die Frage nach dem Gelingen der Beteiligung antwortet Herr Dr. Dell, dass es mal besser und mal schlechter funktioniert. Wichtig ist eine positive Darstellung der Möglichkeiten der Beteiligung und Kinder und Jugendliche sollten separat mitarbeiten können. Erfahrungsgemäß machen alle Altersgruppen mit.
Zu Kosten teilt Herr Dr. Dell mit:
Privaten Förderungen muss immer ein Beratungsgespräch mit einem Planer vorausgehen. Sie muss Ortskern typisch sein und ist mit Auflagen verbunden. Eine Förderung von bis 20.000 € je Projekt ist möglich.
Die Kosten für die Dorfmoderation liegen bei 15.000 €. Dies ist die maximal förderbare Summe. 80 % davon trägt das Land (12.000 €), 20 % muss die Gemeinde übernehmen (3.000 €).
Frau Müller bedankt sich bei Herrn Dr. Dell. Dieser verlässt um 20.05 Uhr die Sitzung, nachdem er noch verschiedene Informationsmaterialien übergeben hat.
TOP 4
Gewerbegebiet „Im Rohrgewann“, Ersatzmaßnahme
Vorstellung der Ausführungsplanung
Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende den Planer, Herrn Schöpel. Auch ihm erteilt der Gemeinderat einstimmig Rederecht.
Zunächst erläutert Frau Müller:
Im Flurbereinigungsverfahren Pleitersheim-Badenheim hat sich die Ortsgemeinde Wöllstein mit Grundstücken in der Lage „Am See“ beteiligt. Mit ein Grund dafür war, dass die Grundstücke entlang des Seegrabens neu geordnet werden sollten.
Nachdem das Verfahren nun endgültig abgeschlossen ist, kann die noch fehlende Ausgleichsbepflanzung für das Gewerbegebiet „Im Rohrgewann“ ausgeführt werden.
Der Ortsgemeinderat hatte bereits am 25.09.2003 den Auftrag an den Landschaftsarchitekten Schöpel vergeben, der Vertrag wurde im Juni 2009 nochmals neu für die noch fehlenden Maßnahmen abgeschlossen und nun soll die Ausführung erfolgen.
Im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss hatte Herr Schöpel die vorgesehene Planung ausführlich vorgestellt, so dass der Rat heute die Ausführungsplanung und die Kosten beschließen kann, damit die Ausschreibung auf den Weg gebracht wird.
Insgesamt geht es um eine überplante Fläche von 73.600 m². Die Fläche liegt zusammenhängend von B 420 entlang des Seegrabens bis zum Appelbach. Damit kommt die Ortsgemeinde Wöllstein ihrer langjährigen Planung – Grüngürtel entlang der Gewässer – ein entscheidendes Stück näher.
Die Planung beinhaltet auch ein Feuchtbiotop und wird insgesamt so geplant, dass die Pflegekosten möglichst gering gehalten werden können. Herr Schöpel hat Extensivrasen vorgesehen und die Baumgruppen so gestaltet, dass die Umfahrung mit landwirtschaftlichen Geräten möglich ist.
Herr Schöpel trägt vor:
Die Bepflanzung soll mit artgerechten Gehölzen erfolgen, die ganze Planung beruht auf der Grundlage des B-Plan. Es wurden lediglich einige Flächen verlegt. Die Kostenermittlung beläuft sich auf 2,79 € je qm, Werte, die aus anderen Submissionen vorliegen. Kostenaufwendiger ist das Feuchtbiotop, durch das jedoch 6.000 qm Fläche eingespart werden können. Es wären 79.000 qm auszugleichen, durch das höherwertigere Feuchtbiotop sind es nur 73.000 qm.
Die Kostenschätzung schließt ab mit einer Summe von 268.940 € brutto.
Auf die Frage eines Ratsmitgliedes erklärt Herr Schöpel, dass nach Abschluss dieser Maßnahme der Ausgleich für das Gewerbegebiet „Im Rohrgewann“ in vollem Umfang erbracht ist. Bezüglich der Pflege wird nach kurzer Diskussion festgelegt, dass 2 Jahre Garantiepflege mit ausgeschrieben werden sollen. Am Anfang seien 2-3 Schnitte pro Jahr notwendig, nachher ist dann nur noch 1 Schnitt jährlich notwendig.
Zur Finanzierung erklärt Herr Emrich, dass die Gemeinde aus dem Verkaufserlös der Rohrgewann keine Gewinne erwirtschaften darf, dass die Deckung der Ausgaben durch den Grundstücksverkauf erfolgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Ausführungsplanung und der Kostenermittlung und stimmt dieser zu. Herr Schöpel wird beauftragt die Ausschreibungen zu tätigen, die Garantiepflege soll mit ausgeschrieben werden. Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
TOP 5
Verwaltungs- und Gebietsreform
Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Beratung und Beschlussfassung
Frau Ortsbürgermeisterin Müller erteilt Herrn Bürgermeister Rocker das Wort. Er verteilt an die Ratsmitglieder verschiedene Statistiken und führt aus, dass die Einwohnerzahl der VG Wöllstein leicht rückgängig ist. Seitens der Verwaltung wird eine Fusion mit der VG Bad Kreuznach angestrebt, im Kreis Alzey-Worms steht keine Alternative zur Verfügung.
Die Freiwilligkeitsphase soll genutzt werden, um die Prämie und eine Anschubfinanzierung zu erhalten. Bei einer Umfrage in der VG Bad Kreuznach (Beteiligung nur 14 %) haben sich 50,3 % für den Zusammenschluss mit Wöllstein ausgesprochen.
Nach Ansicht von Herrn Bürgermeister Rocker ist es derzeit fraglich, ob diese Reform weitergeführt wird, sie werde wohl auf sparsamer Flamme weiterkochen. Eine Reform der Landkreise wird wohl nicht kommen, weil der politische Wille fehlt. Man wird das Begonnene beenden, mehr nicht. Er habe mit allen Landtagsabgeordneten unseres Wahlkreises gesprochen, alle 4 signalisieren Zustimmung zum Zusammenschluss Wöllstein-Bad Kreuznach. Die Zugehörigkeit zu einem Landkreis, sollen die VGs mehrheitlich entscheiden.
Er selbst könne sich nur den Verbleib im Kreis Alzey-Worms vorstellen, auch vor dem Hintergrund, dass vielleicht doch irgendwann der Großkreis Rheinhessen komme.
In den Verwaltungen wurde eine Vereinbarung erarbeitet, über die der VG-Rat und dann nochmals die Ortsgemeinderäte beraten und beschließen sollen. Heute bittet er den Gemeinderat, die Bemühungen und Bestrebungen zu befürworten.
Die Ratsmitglieder sehen den Zusammenschluss mit der VG Bad Kreuznach grundsätzlich positiv, wobei der Verbleib der VG-Verwaltung in Wöllstein und die Zugehörigkeit zum Kreis Alzey-Worms befürwortet werden.
Herr Bürgermeister Rocker merkt noch an, dass die VG Wöllstein auch alleine funktionsfähig bleibe, jedoch die VG Bad Kreuznach aufgrund ihrer geringen Größe fusionieren muss.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein sieht die Notwendigkeit, dass sich die Verbandsgemeinde Wöllstein im Rahmen der durch das Land angestrebten Gebietsreform beteiligt und sich mit einer anderen Verbandsgemeinde zusammenschließt. Die Freiwilligkeitsphase soll genutzt werden, um so in den Genuss der durch das Land ausgelobten Prämie zu kommen. Aufgrund der Struktur sowie der räumlichen, sozialen, wirtschaftlichen und historischen Verbindungen wird die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach als der ideale Partner angesehen.
Der Ortsgemeinderat Wöllstein unterstützt die Bemühungen der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Fusion mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach im Landkreis Alzey-Worms.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
TOP 6
Sachdarstellung
Nach dem Beteiligungsverfahren im Februar/März 2011 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Verbandsgemeinde Wöllstein und alle angehörigen Ortsgemeinden zum erneuten Anhörverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes – Teilplan Windkraft – beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 31.08.2011 gebeten.
Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens wurden einige Änderungen im Teilplan Windkraft vorgenommen. Gegenüber dem bisherigen Entwurf werden nur noch 32 anstelle bisher 36 Vorranggebiete dargestellt. Die Gesamtfläche von 5.143 ha hat sich auf 5.472 ha erhöht.
Dabei wurden teilweise Flächenverschiebungen, Flächenreduzierungen aber auch Flächenvergrößerungen vorgenommen. Für die Fläche 10, welche auch die Verbandsgemeinde Wöllstein betrifft, ergeben sich aus der neueren Planung eine Flächenverschiebung und eine Flächenerweiterung von zuvor 360 ha auf 474 ha.
Im Einzelnen verkleinert sich die Fläche in der Gemarkung Eckelsheim (von 81 ha auf ca.
75 ha) und Gumbsheim (von 136 ha auf ca. 130 ha). In den Ortsgemeinden Gau-Bickelheim und Wöllstein ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf der ersten Anhörung. Außerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein vergrößert sich die Fläche in der Ortsgemeinde Flonheim (VG Alzey-Land). Die wesentlichste Veränderung kommt jedoch dadurch zustande, dass der Korridor der Hochspannungsleitung als Fläche in der ersten Offenlage zahlenmäßig nicht mit berücksichtigt wurde, in der erneuten Anhörung nun dazu gezählt wird.
Eine Überarbeitung des Konzeptes war zum Einen auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens und zum Anderen wegen des neuen Raumordnungsgesetzes erforderlich. Daher wurden Teilaspekte aus den einzelnen Arbeitsschritten zur Ermittlung von Vorranggebieten verlagert. Ferner wurde als sinnvoll erachtet, neben Vorranggebieten auch Eignungs- und Ausschlussgebiete festzulegen, da sich hierdurch der Ausschluss von Windenergieanlagen außerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete rechtssicher begründen lässt.
Im neuen Entwurf sind insgesamt 13 solcher Eignungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 796 ha dargestellt. Die Verbandsgemeinde Wöllstein ist hiervon nicht tangiert.
Die Ortsgemeinden haben die Unterlagen von der Verwaltung in Auszügen erhalten und Gelegenheit bis zum 19.08.2011 zum geänderten Teilplan Windkraft Stellung zu nehmen.
Die gesamten Unterlagen liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom 08.07. bis einschließlich 31.08.2011 für Jedermann zur Einsichtnahme aus.
Beratung:
Ortsbürgermeisterin Müller berichtet, dass die im Umwelt-, Landwirtschafts- und Weinbauausschuss anwesenden Landwirte von diesem Teilplan Windkraft nicht begeistert waren, aber auch keine substantiellen Gründe dagegen vortrugen.
Ratsmitglied Schnabel weist darauf hin, dass die geplanten ca. 20 bis 25 etwa 150 bis 180 m hohen Windkraftanlagen das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen werden. Er hält auch den Verfahrensweg für nicht sehr bürger- bzw. ehrenamtsfreundlich. Schwer zu verstehen sei auch, dass in unserem Gebiet die größte Fläche ausgewiesen wird, obwohl der Windwert gerade so an der unteren Grenze liegt. Er schlägt vor, dass der Eingriff in die Natur nicht durch Fläche ausgeglichen werden darf, sondern durch Zahlung eines Geldbetrages und das Geld sollte auch hier zur Verbesserung des Landschaftsgebietes eingesetzt werden.
Herr Pfeiffer regt an, dass in der Zustimmung festhalten werden sollte, dass nicht kurzfristig noch andere Gebiete ausgewiesen werden sollen. Dies ist jedoch in diesem Verfahren nicht möglich.
Herr Lammers erklärt, dass die Windräder auch in unserem Raum benötigt werden. Herr Dr. Maak erklärt, dass sich für Wöllstein mit der Neuplanung nichts wesentlich geändert habe, weshalb er auch hier zustimmen werde.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Wöllstein einstimmig, zum geänderten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes – Teilplan Windenergienutzung
folgende Stellungnahme abzugeben:
Der erforderliche Ausgleich soll nicht in Flächen, sondern durch Ausgleichszahlungen erfolgen. Die hierdurch eingenommenen Gelder sollen jeweils in der betroffenen Region investiert werden.
TOP 7
Sachvortrag durch Ortsbürgermeisterin Müller:
Mit Schreiben vom 12. Juli 2011 hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen der Ortsgemeinde Wöllstein den Abschlussentscheid des Raumordnungsverfahrens über die Errichtung von bis zu fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Badenheim zur Kenntnis übersandt.
Es geht hier um das Gebiet östlich der Wöllsteiner Gewann „Im See“. Dort sollen bis zu fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 185,5 m gebaut werden.
Unsere Stellungnahmen dazu waren durch die VG abgegeben worden und werden im Entscheid wie folgt zitiert:
… „Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Sprendlingen-Gensingen haben sich der VG-Rat Wöllstein am 15.06.2010, der OG-Rat Wöllstein am 17.06.2010 und der OG-Rat Gau-Bickelheim am 21.06.2010 bereits mit der angefragten Fläche in Badenheim befasst.
Die Räte haben sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Badenheim ausgesprochen und folgendes angeführt:
Die Fläche in Badenheim steht im Konflikt mit dem nahe liegenden Gewerbegebiet „In der Krummgewann“ und auch dem Sondergebiet “JVA“ der Ortsgemeinde Wöllstein, da in diesen Gebieten auch Wohnnutzungen zulässig und vorhanden sind, ist ein Mindestabstand von 1000 m einzuhalten.
Dieser ist hier unterschritten (siehe Anlage 7). Weiterhin ist der erforderliche Mindestabstand von 400 m zur Gewerbefläche in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim (Tank- und Rastanlagen) nicht eingehalten. Auf der Gewerbefläche „Tank- und Rastanlage“ befinden sich eine große Anzahl von LKW-Stellflächen, die Fahrer zum Übernachten nutzen, so dass Lärmeinflüsse zu vermeiden sind (die nördlich gelegene Autobahntrasse liegt im Taleinschnitt und verursacht keinen Lärm). Ferner werden Abstandsflächen von 200 m zu Flächen für Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen, unterschritten. Direkt angrenzend an das geplante Sondergebiet liegen im Gemarkungsbereich Wöllstein Ausgleichsflächen im Gewässerbereich „Seegraben“.
Beachtlich ist, dass die Fa. G.A.I.A in ihrem Antrag das Gewebegebiet „Rohrgewann“ und die Justizvollzugsanstalt weder in der Beschreibung noch bei den Immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen (insbesondere Lärmprognose lt. Pläne im Anhang) berücksichtigt hat; vielmehr wurde der nicht mehr vorhandene Aussiedlerhof „Pappelhof“ erwähnt.
Abschließend ist festzustellen, dass die Fläche in Badenheim nicht der neuen Zielsetzung des derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Windenergienutzung entspricht, wonach eine Konzentration von Windkraftanlagen erfolgen soll mit der Wirkung, dass die Errichtung von Anlagen außerhalb diesen Gebieten (so dann auch in Badenheim) nicht mehr möglich sein wird. …“
Nach Durcharbeitung des 34-seitigen Entscheides, der durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim erarbeitet wurde, bleibt für uns die Erkenntnis, dass unsere Bedenken in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Badenheim nicht berücksichtigt wurden.
Die raumordnerische Entscheidung kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die beantragten bis zu fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Badenheim mit einer Gesamthöhe von je 185,5 m sind aufgrund avifaunistischer Bedenken nur im südlichen Teil des Plangebietes (siehe Karte unten: rot markierte Fläche) zulässig.
Bei Fortführung der Planung (Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren) sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Schallgutachten ist nachzuweisen, dass bei Betrieb der Anlagen die Schallwerte für das Sondergebiet „Justizvollzugsanstalt (JVA)“, das GE „In der Krummgewann“, das GE „Tank- und Rastanlage Gau-Bickelheim“ und die umliegenden Ortschaften eingehalten werden,
- die geplanten WEA bei Badenheim müssen in NO-SW-Richtung (Zugrichtung) ausgerichtet werden, um zu keinen vermeidbaren Beeinträchtigung des Vogelzuges zu führen,
- batcorder-Gondelerfassung der hochziehenden/-fliegenden und besonders konfliktträchtigen Fledermausarten wird als erforderlich angesehen,
- die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen,
- aufgrund des laufenden Flurbereinigungsverfahrens Badenheim-Pleitersheim ist die Planung mit dem DLR abzustimmen,
- auf die vorgetragenen Anregungen sonstiger Träger öffentlicher Belange ist einzugehen.
Bewertung:
Für die Ortsgemeinde Wöllstein ist nicht nachvollziehbar, warum Mindestabstände hier unterschritten werden dürfen, insbesondere die JVA mit über 500 „Einwohnern“ würde von den geplanten WEA stark beeinträchtigt werden.
Auch vor dem Hintergrund, dass in der Verbandsgemeinde Wöllstein vor Jahren das Gebiet in Gau-Bickelheim für WEA ausgesucht und im Jahre 2004 im FNP festgelegt wurde, und dass nun im Regionalplan Rheinhessen-Nahe in unmittelbarer Nähe ein sehr großes Vorranggebiet festgelegt werden soll, ist die Ortsgemeinde Wöllstein der Meinung, dass ihre gravierenden Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Zudem hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe im Rahmen der Beteiligung Bedenken vorgebracht und ausgeführt: „Aus regionalplanerischer Sicht und insbesondere aufgrund des Konzentrationsansatzes der Windenergieanlagen in der Region wird die Ausweisung der kleinen Fläche in Badenheim als NICHT VERTRETBAR eingestuft.“
Unerklärlich ist uns in diesem Zusammenhang die Aussage am Schluss des Entscheides: „Das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft wurde am 11. Juli 2011 hergestellt.“
Nach Rücksprache der Verbandsgemeindeverwaltung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist seitens des Antragstellers aufgrund der reduzierten Fläche (Teilfläche im Süden) nur die Errichtung von zwei Windenergieanlagen beabsichtigt. Der immissionsschutzrechtliche Antrag wird in Kürze erwartet, die Ortsgemeinde Wöllstein wird im Genehmigungsverfahren wieder beteiligt.
Da der raumordnerische Bescheid keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet und keine verbindlichen Regelungen für die Errichtung der Windkraftanlagen enthält, sind Rechtsschutzmöglichkeiten nicht gegeben, bzw. haben keine Aussicht auf Erfolg.
Erst der nachfolgende Genehmigungsbescheid entfaltet Rechtswirkung, hiergegen kann die Ortsgemeinde Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage) einlegen.
Beratung:
Herr Emrich führt aus, dass die vorgegebenen Abstände nur Hinweise seien, die auch unterschritten werden könnten. Da sich die Regionalplanung auf den jetzt noch gültigen Raumordnungsplan bezieht, kann das so gemacht werden.
Nach eingehender Beratung fasste der Ortsgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat lehnt den Abschlussentscheid des Raumordnungsverfahrens über die Errichtung von bis zu fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Badenheim der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 12.07.2011 ab. Die Bedenken sollen nochmals bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgebracht werden. Die Leitung der JVA und die Gewerbebetriebe „In der Krummgewann“ und „Im Rohrgewann“ sollen informiert werden. Gleichzeitig behält sich die Ortsgemeinde Wöllstein vor, weitere rechtliche Möglichkeiten im anschließenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen.
Auch soll auf die geplante Anlage bzw. Erweiterung des Feuchtbiotops in diesem Bereich explizit hingewiesen werden und der Ratsbeschluss vom 17.06.2010 sowie der heutige Beschluss Herrn Landrat Görisch mit der Bitte um Unterstützung übersandt werden.
Dieser Beschluss wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen gefasst.
TOP 8
Sachdarstellung
In § 45 Abs. 4 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz ist geregelt, dass die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Bauherr ersatzweise mit Zustimmung der Gemeinde einen Geldbetrag an diese zahlt, wenn die Herstellung nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist.
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat bereits seit 1988 eine Stellplatzablösesatzung. Der Regelungsgegenstand wird derzeit noch in DM aufgeführt.
Aus aktuellem Anlass wird es erforderlich, die derzeitig gültige Fassung der Satzung zu überarbeiten und in Euro-Beträgen darzustellen.
Hierbei besteht die Möglichkeit die Beträge je Stellplatz neu zu beraten und zu beschließen. Die Höhe des Geldbetrages darf jedoch 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Derzeit ist der Ablösebetrag auf 4.000,00 DM festgesetzt, dies entspricht 2.045,17 Euro.
Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz ist durch Satzung festzulegen, die Anzahl der notwendigen Stellplätze richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2000 (Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge).
Gemäß § 45 Abs. 5 LBauO darf der Geldbetrag nur zweckentsprechend verwendet werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses die Stellplatzsatzung gemäß § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 45 Abs. 4 LBauO und setzt den zu zahlenden Geldbetrag pro Stellplatz mit 2.500,00 Euro fest.
TOP 9 abgesetzt
TOP 10
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben alle drei Beigeordneten und die Ratsmitglieder Lammers, Piegacki, Schnabel und Voll Sonderinteresse. Sie nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
Sachvortrag:
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat ein Geh- und Fahrrecht über das Penny-Gelände (Eigentümer Rathgeber Immobilien IV GmbH) durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Ebenso ein Leuchtenaufstell- und Leitungsrecht.
Die bereits aufgestellten Leuchten wurden durch die Ortsgemeinde Wöllstein bezahlt, sie sind Bestandteil der Straßenbeleuchtung.
Die dazu erforderlichen Gräben für die Leitungsführung wurden im Rahmen des Ausbaus des Penny-Parkplatzes durch Fa. Wöbau erstellt.
Die Verwaltung war ursprünglich davon ausgegangen, dass vorhandene bzw. ohnehin notwendige Gräben mitgenutzt werden, deshalb war von Seiten der Gemeinde auch kein Auftrag worden. Nun hat sich aber herausgestellt, dass teilweise separate Gräben speziell für diese Beleuchtung hergestellt werden mussten. Fa. Wöbau stellt hierfür 3.574,72 € (netto) in Rechnung.
Beschluss:
Der OG-Rat stimmt der Übernahme der für die Herstellung der Kabelgräben entstandenen Kosten zu.
Sachvortrag:
Im Sekretariat, im Besprechungsraum und Nebenraum des Gemeindebüros war der alte PVC-Belag stark verbraucht, wellig, teilweise nicht mehr vorhanden (blanker Estrich in Teilbereichen) und stellenweise so verschmutzt, dass er nicht mehr zu reinigen war.
Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Jahr zwei Wochen Sommerpause mit nur geringem Besucherverkehr angesetzt waren, wurde gemeinsam mit den Beigeordneten die Erneuerung des Bodenbelages beschlossen. Dies musste in dieser Zeit geschehen, weil die Räume komplett ausgeräumt werden mussten. Es konnte alles im Raum des Gesangvereins untergestellt werden, da auch dort Sommerpause war.
Ein Angebot wurde vom ortsansässigen Betrieb Albert Schwarz eingeholt. Da die Preise auskömmlich und marktüblich waren, wurde Herr Schwarz mit der Leistung beauftragt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung einstimmig zu.
CDU-Fraktionsvorsitzender Sandrowski trug den Antrag vor:
Die CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Wöllstein beantragt, der Ortsgemeinderat möge die Ortsverwaltung beauftragen, unverzüglich mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufzunehmen, um Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen klassifizierten Straßen innerhalb der Ortslage Wöllstein durchzusetzen.
Begründung:
Auf allen nichtklassifizierten Straßen in der Ortslage Wöllstein ist bereits seit längerer Zeit die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt, teilweise sind diese Straßen auch als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Ebenfalls sind Teilbereiche der klassifizierten Straßen (Alzeyer Str. und Kreuznacher Straße) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h begrenzt. Es verbleiben nur noch wenige Straßen (z. B. Eckelsheimer Str., Gumbsheimer Str., Siefersheimer Str.), in denen noch Tempo 50 zugelassen ist. Gerade in diesen Straßen werden aber erheblich höhere Geschwindigkeiten gefahren, wie immer wieder zu beobachten ist. Aus diesen Bereichen haben sich auch die Beschwerden der Anlieger über diese hohen Geschwindigkeiten gehäuft.
Hier sollte die Ortsverwaltung die entsprechenden Stellen kontaktieren, um hier eine einheitliche Begrenzung auf Tempo 30 – außerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche zu erreichen. Einzige Ausnahme hiervon kann die B 420 bleiben, bei der diese Forderung mit Sicherheit nicht durchzusetzen ist.
Alle Ratsmitglieder signalisieren, dass sie diese Idee befürworten. Es müssten dann aber auch Kontrollen durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufzunehmen, um Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen klassifizierten Straßen innerhalb der Ortslage Wöllstein durchzusetzen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Degen trägt den Antrag vor:
Die SPD-Fraktion im OG Rat Wöllstein stellt den Antrag folgenden Tagesordnungspunkt auf die nächste Tagesordnung vom 28.08.2011 zu nehmen:
„Verkehrssituation am Kreisel an den Banken“
Begründung:
Durch Gespräche mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sowie aus eigener Erfahrung einzelner Ratsmitglieder wurde deutlich, dass am Kreisel in der Ortslage (an den Banken) immer wieder gefährliche Situationen entstehen, da Fahrer den Kreisel einfach quer überfahren – oft mit zu hoher Geschwindigkeit und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Gründe hierfür könnten sein, dass der Kreisel vielleicht nicht deutlich genug angezeigt wird. Auch in vielen Navigationsgeräten ist der Kreisel noch nicht aufgenommen.
Es muss also möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden, bevor ein Unfall geschieht, bei dem Personen zu Schaden kommen.
Als mögliche Lösung wird die farbliche Hervorhebung des Kreiselzentrums vorgeschlagen, um die Autofahrer auf den Kreisel aufmerksam zu machen. Auch sollte überprüft werden, ob die vorhandene Beschilderung ausreicht.
Aus dem Rat wir abgeregt eine reflektierende Markierung aufzutragen, die vorhandene sei teilweise schon abgerieben.
Ortsbürgermeisterin Müller berichtet, dass die farbliche Markierung Vertretern des LBM vor Ort schon einmal vorgeschlagen wurde, sie wurde jedoch abgelehnt. Man wird den Vorschlag aber gerne noch einmal einreichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, nochmals Kontakt mit dem LBM aufzunehmen, um die Verkehrssituation an diesem Kreisel zu entschärfen und eine farbliche Markierung der Kreiselmitte zu beantragen.
TOP 14
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeisterin Müller teilt mit:
- Der Notarvertrag mit Rathgeber Immobilien GmbH IV wurde am 28. Juli 2011 unterzeichnet. Damit wurde das Gebäude Ernst-Ludwig-Straße 9 (ehemalige Kreissparkasse) verkauft und die Gemeinde hat parallel zur Ernst-Ludwig-Straße Parkraum erhalten. Ebenso wurde für die Gemeinde ein im Grundbuch gesichertes Geh- und Fahrrecht von der Ernst-Ludwig-Straße in die Bahnhofstraße notariell vereinbart. Sobald alle Bedingungen, die mit dem Kaufvertrag einhergehen, erfüllt sind, wird die Herstellung der Pflanzlöcher für die Baumpflanzungen veranlasst.
- Im Feldweg zwischen Wöllstein und Siefersheim werden Glasfaserkabel für die Telekom verlegt. Die Arbeiten werden von Fa. Wagner aus Weinsheim durchgeführt, Baubeginn war der 15.08.2011.
- Die Straßenbauarbeiten in Villastraße werden nun in Angriff genommen, ebenso auch die Ausbesserungen in den übrigen Straßen.
- Die Abrechnung des Kreisels L400/K5/K6 wurde vorgenommen: Die Zuwendungen des Landes betragen 60% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben (47.702 €), das sind in Euro 28.621 €, der Anteil der Ortsgemeinde Wöllstein beträgt 19.081 €. Es handelt sich um die Kosten für die Bürgersteige.
- In der Ernst-Ludwig-Straße zwischen Haus Nummer 80 – 90 werden neue Wasserleitungen verlegt. Die EWR wird in diesem Zusammenhang auch die Erdverkabelung der Stromleitungen vornehmen.
- Die KTB GmbH aus Wiesbaden, der Investor des geplanten Seniorenpflegeheimes in Wöllstein, wird im Oktober eine Information über die Einrichtung für die Öffentlichkeit im Gemeindezentrum veranstalten. Die Einladung erfolgt über Amtsblatt und Presse.
- Die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge findet vom 01.11. – 21.11.2011 statt. Dafür suchen wir wieder Sammlerinnen und Sammler. Wenn Sie helfen möchten, bitte bei der Gemeindeverwaltung melden.
- Mit Mitteilung vom 18.08.2011 hat Joachim Müller sein Mandat zum 24.08.11 im
Bau-, Liegenschafts-, Verkehrs- und Ortsverschönerungsausschuss der Ortsgemeinde Wöllstein niedergelegt. Die Neuwahl eines Ausschussmitgliedes findet in der nächsten OG-Ratssitzung statt. - An der Friedhofskapelle hatten wir die defekten Lautsprecher ausgetauscht, leider wurde einer schon zwei Wochen später entwendet. Die Ersatzbeschaffung wurde vorgenommen. Zukünftig werden die Lautsprecher nur bei Bedarf aufgehängt.
- Frau Müller lud alle herzlich zum Wöllsteiner Markt am Wochenende vom 02. – 06. September 2011 ein.
- Ab nächste Woche wird die Internetseite der Ortsgemeinde Wöllstein online gehen: www.gemeinde-woellstein.de
Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 21:55 Uhr.
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