Öffentlicher Teil:
Beginn: 19.05 Uhr – Ende: 20.17 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
3. Ratsmitglieder:
4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Amtsrat Gernot Emrich
5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
Frau Müller begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß galt den Zuhörern und Herrn Emrich. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt.
Zur Tagesordnung wurde nicht das Wort gewünscht.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
II. Nichtöffentlicher Teil:
siehe gesonderte Niederschrift
Es wurden keine Fragen vorgetragen, auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Ortsbürgermeisterin Müller erläuterte die Gründe diese Satzung zu erlassen: In der Ortsgemeinde Wöllstein wurde der größte Teil des Straßennetzes im Zuge der Kanalisierung hergestellt. Diese Straßen sind nun schon 30 und mehr Jahre alt und es ist zu erkennen, dass die Straßen teilweise nicht mehr in einem guten Zustand sind.
Zum Beispiel: Villastraße, Ostdeutsche Straße, Pfaffenpfad, Berliner Straße, Ernst-Ludwig-Straße, Eleonorenstraße. Auch die alten Neubaugebiete Römerring und Theodor-Heuss-Ring sind schon weit über 30 Jahre alt.
In den nächsten Jahren wird es deshalb Aufgabe der Gemeinde sein, das Straßennetz nach und nach zu erneuern.
In diesem Zusammenhang musste sich der Ortsgemeinderat mit dem Thema Ausbaubeiträge befassen.
Da dies nicht nur in Wöllstein Thema ist, hatte die VG-Verwaltung im November 2010 alle Ratsmitglieder der Verbandsgemeinde zu einer Informationsveranstaltung des Gemeinde- und Städtebundes eingeladen. Herr Thielmann hat informiert, welche Möglichkeiten der Beiträge es gibt: Es sind dies die Einmalbeiträge und die wiederkehrenden Beiträge.
Der Ortsgemeinderat und der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss haben in der Folgezeit die Thematik beraten und sich für die Einführung der Wiederkehrenden Beiträge ausgesprochen. In seiner Sitzung vom 17.03.2011 hat der Rat einstimmig (mit 3 Enthaltungen) beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Grundlagen und eine Satzung zu erarbeiten.
Dies ist geschehen und die Grundlagen und die Satzung wurden mehrfach und ausführlich, zuletzt in der Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses am 03.11.2011 vorgetragen und beraten. Der Ausschuss hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung zu erlassen.
Frau Müller nannte die wichtigsten Festlegungen und die Knackpunkte, die in der letzten Ausschusssitzung nochmals ganz intensiv beraten und teilweise noch durch Herrn Emrich geklärt werden mussten.
Diese Punkte waren:
CDU-Fraktionsvorsitzender Sandrowski erklärte, dass die CDU-Fraktion gerne auf die Gewerbezuschläge verzichtet hätte, um das Gewerbe im innerörtlichen Bereich zu stärken. Die Verwaltung hat dies geprüft und festgestellt, dass es nicht möglich ist.
SPD-Fraktionsvorsitzender Degen trug vor, dass die SPD-Fraktion die Senkung des Gewerbezuschlages nicht befürworte, da die Gewerbetreibenden im Allgemeinen auch die Straßen mehr nutzen.
Er lobte die gute und sehr ausführliche Vorbereitung durch die hauptamtliche Verwaltung und dankte Herrn Emrich für seine sehr gute Arbeit.
Ratsmitglied Pitthan schloss sich dem Kompliment an die Verwaltung an. Er habe sich in den letzten Tagen über den Gewerbezuschlag Gedanken gemacht und ist der Ansicht, dass er gestrichen werden sollte. Er sieht eine Diskriminierung der Gewerbetreibenden in der Ortslage, weil diese in einem deutlich größeren Gebiet liegen und dadurch sicherlich öfter herangezogen werden als die Betriebe in den Gewerbegebieten. Außerdem bedeute die Erhebung dieses Zuschlags einen sehr großen Verwaltungsaufwand, da kontinuierlich geprüft werden muss, auf welchem Grundstück Gewerbe betrieben wird. Er erklärte, er werde der Satzung nicht zustimmen.
Ratsmitglied Heinrich Frohnhöfer schlug vor, den Gemeindeanteil auf 40 % festzulegen.
Ortsbürgermeisterin Müller wies darauf hin, dass nach ausführlicher Beratung im Ausschuss die Sätze auf 25 % in den Gewerbegebieten und 35 % in der Ortslage festgelegt wurden. Dies ist höher als die Minimalsätze. Es wurden Sätze gewählt, die rechtssicher sind. Außerdem werde auch der Gemeindeanteil vom Geld der Einwohner bezahlt.
Herr Beuge fragte nach einer Anregung aus der Ausschussberatung – Aufhebung der Verschonungsregelung, falls innerhalb der Verschonungsfrist in dem betroffenen Gebiet ein Ausbau erforderlich wird. Herr Emrich erklärte, dass dies geprüft wurde, aber nicht praktikabel umzusetzen sei, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte. Außerdem sei es eher unwahrscheinlich, dass innerhalb von 20 Jahren ein Neuausbau erfolgen müsse. Dass die Straßen länger halten ist in Wöllstein gut zu sehen, die meisten Straßen sind vor über 30 Jahren ausgebaut worden.
Herr Dr. Maak erklärte, er werde der Satzung zustimmen, sie sei ein Instrument, um in einer Solidargemeinschaft gemeinsam Aufgaben zu schultern.
Ratsmitglied Dirk Lammers signalisierte Zustimmung, weil Kosten solidarisch auf alle Ortsstraßen verteilt werden.
Abstimmung:
1. Beschluss:
Es wurde zunächst über den Vorschlag von Herrn Frohnhöfer abgestimmt, ob statt 25 % bzw. 35 % der Gemeindeanteil auf 40 % festgelegt werden soll.
Herr Emrich führte nochmals aus, dass die festgelegten Sätze mit dem Gemeinde- und Städtebund ausführlich besprochen und von diesem begründet wurden. Hier ist in erster Linie der Durchgangsverkehr zu werten. Die Sätze von 25 bzw. 35 % entsprechen der gängigen Rechtssprechung.
Beschluss zu 1.
In der folgenden Abstimmung sprachen sich 4 Ratsmitglieder für die Festlegung des Gemeindeanteils auf 40 % aus, 10 waren dagegen und 5 enthielten sich der Stimme.
Der Vorschlag war somit abgelehnt.
2. Beschluss:
Danach erfolgte die Abstimmung der Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge in der vorliegenden Form.
Beschluss zu 2.:
Die Satzung der Ortsgemeinde Wöllstein zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen verabschiedet.
Ortsbürgermeisterin Müller sprach nochmals Herrn Emrich ihren Dank aus. Das Thema war für die hauptamtliche Verwaltung keine leichte Aufgabe, da Wöllstein die erste Gemeinde in der Verbandsgemeinde ist, die eine solche Satzung erlassen hat und viele Grundlagen geklärt werden mussten.
Sachvortrag:
Am 31.10.2011 rief Herr Lang von der VG an und teilte mit, dass in einer Wohnung in der Ringstraße 14 die Heizung defekt sein. Die Therme war nicht mehr zu reparieren und musste erneuert werden. Ein Angebot wurde erstellt, geprüft und es wurde festgestellt, dass der Preis angemessen ist.
Aufgrund der Dringlichkeit (kein Warmwasser und kalt) wurde eine Eilentscheidung getroffen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu.
Sachdarstellung
Die Widmung einer Straße nach § 36 Landesstraßengesetz LStrG ist unerlässliche Voraussetzung zur Entstehung der öffentlichen Straße im Rechtssinne. Durch die Widmung wird dokumentiert, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) freigegeben wird. Mit der Widmung zur öffentlichen Straße werden die sich aus dem LStrG ergebenden Rechte und Pflichten der Ortsgemeinde als Baulastträger, insbesondere die aus § 11 LStrG (Unterhaltung, Erneuerung, Wiederherstellung der Straßen) oder § 17 LStrG (Straßenreinigung) begründet. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Dazu erforderlich ist ein Gemeinderatsbeschluss. Die Widmung wird mit der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung wirksam.
Bei einigen Ortsstraßen in der Ortsgemeinde Wöllstein sind diese förmliche Widmungsverfügungen in den Verwaltungsakten nicht mehr vorhanden bzw. inhaltlich unbestimmt. Es ist jedoch unzweifelhaft, dass es sich hierbei um öffentliche Straßen handelt, da alle Indizien dafür sprechen (z.B. Straßenparzelle steht im Eigentum der Ortsgemeinde, tatsächlicher öffentlicher Verkehr findet statt, Straße ist zum Anbau bestimmt).
Die Rechtssprechung stellt im Rahmen des Ausbaubeitragsrecht auf den Nachweis der förmlichen Widmung ab, sodass dies zum Anlass genommen wird, alle Straßen, bei denen die förmliche Widmungsverfügung nicht nachgewiesen werden kann, vorsorglich zu widmen.
Bei folgenden Straßen ist die Widmung nachweisbar, sodass hier eine erneute Widmung nicht mehr erforderlich wird:
– Straßen im Gewerbegebiet „Im Rohrgewann“,
– Straßen im Gewerbegebiet „Krummgewann“;
– Straße „Im Klosterweg“;
– Straßen im Neubaugebiet „Auf der Kissel/Eckelsheimer Straße“;
Ferner bedürfen die vorhandenen Gehwege im Bereich der klassifizierten Straßen keiner Widmung durch die Ortsgemeinde. Deren Widmung ist durch landes- und bundesgesetzliche Vorschriften erfolgt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass die Straßen seit jeher das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllen und beschließt die förmliche Widmung der betroffenen Straßen nach § 36 LStrG als Ortsstraßen.
Die Beschlussfassung erfolgt jeweils nach Straßen getrennt, Sonderinteresse nach § 22 GemO ist zu beachten.
Anschließend wurden alle Straßen einzeln inkl. evtl. Beschränkungen auf Verkehrsarten und Benutzerkreise verlesen. Die Ratsmitglieder mit Sonderinteresse gem. § 22 GemO verließen bei der Abstimmung zu den entsprechenden Straßen jeweils den Sitzungstisch und nahmen im Zuschauerraum Platz.
Beschluss:
Die nachfolgenden Straßen wurden einstimmig für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Auf der Kissel
- Auf der Klause
- Am Ölberg
- Bachgasse
- Bahnhofstraße
- Berlinerstraße und Einmündungsbereich Ernst-Ludwig-Straße
- Brückenstraße
- Brühlstraße
- Eleonorenstraße
- Ernst-Ludwig-Straße
- Flonheimer Straße
- Gerberstraße
- Hochstraße
- Höllerstraße
- Im Brühl
- Industriestraße
- Inselstraße
- Kirchstraße
- Klausengarten
- Kreuzstraße
- Maria-Hilf-Straße
- Marktstraße
- Mühlenstraße
- Oberschanze
- Ostdeutsche Straße
- Palmenstein
- Germaniaplatz
- Pfaffenpfad
- Pfarrgasse
- Potsgasse
- Rathausgasse
- Ringstraße
- Sackgasse
- Scheerengasse
- Schmalzgasse
- Theodor-Heuss-Ring
- Villastraße
- Wassergasse
- Winkelgasse
- Ziegelhüttenstraße
- Scheideweg
- Almannenstraße
- Frankenstraße
- Gotenstraße
- Keltenstraße
- Römerring
- Wendelsheimer Straße
- Unterschanze
- Barsac-Allee (zwischen L400 und Great-Barford-Straße)
- Barsac-Allee (zwischen Schulrat-Spang-Straße und Tälchen)
- Great-Barford-Straße
- Ferdinand-Haas-Straße
- Freiherr-von-Langsdorff-Straße
- Schulrat-Spang-Straße
- Anton-Brüll-Weg
- Jakob-Werle-Straße
- Rene-Minville-Straße
- Dekan-Horst-Straße
- Zum Schlittweg
- Straßen Neubaugebiet „Flonheimer Weg ll“: Armsheimer-, Wallertheimer- und Uffhofener Str.
- Gehwege im Kreiselbereich und entlang der K5
- Siefersheimer Straße
- Am Schloßstadion
- Pfarrer-Heiser-Weg
- Kreuznacher Straße nördlich der B420
- Raiffeisenstraße
SPD-Fraktionsvorsitzender Degen führte aus, dass der Antrag in der letzten Ratssitzung vorgelegt wurde und in der heutigen Sitzung behandelt werden sollte.
Zwischenzeitlich hat sich der Antrag jedoch erledigt, als bekannt geworden ist, dass die Polizeiwache in Wörrstadt, die Polizeiinspektion in Alzey und auch die Autobahnpolizei in Gau-Bickelheim bestehen bleiben werden. Herr Degen bat deshalb um Absetzung des TOPs.
Diesem Wunsch wurde einstimmig entsprochen.
Sachvortrag
Es werden angeschafft für den
Spielplatz Römerring:
- 1 Kombinationsanlage mit zwei verbundenen Klettertürmen und Rutsche
- 1 Schaukelnest
zum Preis von 13.143,13 € incl. Montage
Spielplatz Rheinhessenring:
- 1 Kombinationsanlage mit zwei großen Klettertürmen mit Hangelnetz
- 1 Motorrad-Wippschaukel
- 1 Wippe
zum Preis von 14.762,84 € incl. Montage
Davon gehen noch 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Wöllstein beschloss einstimmig, die Firma Kompan mit der Lieferung und Montage der Spielgeräte wie vorstehend aufgeführt zu beauftragen.
Frau Müller dankte hierzu Frau 1. Beigeordneten Bechtoldt, die sich nach Übernahme des Amtes in dieser Angelegenheit sehr engagiert hat.
Der vom Forstamt Rheinhessen in Alzey vorgelegte Wirtschaftsplan für den Wöllsteiner Gemeindewald sieht – wie für das Jahr 2011 – Ausgaben in Höhe von 3.408,00 € und Einnahmen in Höhe von 200,00 € vor, so dass für die Gemeinde Kosten in Höhe von 3.208,00 € entstehen. Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss befürwortete einstimmig die Annahme des Forstwirtschaftsplanes.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2012 für die Bewirtschaftung des Wöllsteiner Gemeindewaldes.
Sachdarstellung:
Zuwendungen von Privaten werden in den letzten Jahren zunehmend zu einem wichtigen und üblichen Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da im Einzelfall die Annahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung der Amtsträger als problematisch angesehen werden könnte, soll mit dem Gesetzentwurf für die Einwerbung und Annahme dieser Zuwendungen ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgegeben werden.
Damit soll zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig ist und zum anderen soll dadurch ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden.
In der Neufassung des § 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung entscheidet. In den letzten Monaten erhielt die Ortsgemeinde Wöllstein folgende Spenden:
Datum Spender: Grund Betrag
- 07.10.2011 Hiltrud Kreuser Wöllsteiner Markt 40,00 €
- 11.10.2011 Andreas Esch Wöllsteiner Markt 50,00 €
- 19.10.2011 Gerd Schilling Wöllsteiner Markt 20,00 €
- Mai 2011 RWE Projekt Renovierung Buswartehäuschen 600,00 €
- Sept. 2011 Sparkasse Worms- Kita Rasselbande 500,00 €
- Alzey Ried Kiga Spielwiese 300,00 €
- Okt. 2011 Mainzer Volksbank Kiga Spielwiese 1.500,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der vorgenannten Spenden für das Haushaltsjahr 2011.
Die Angelegenheit wurde sehr ausführlich im Ausschuss beraten. Im Zuge der Ausbaumaßnahmen wurden Leistungen erforderlich, die nicht im Angebot angefragt waren. Die Summe des Nachtragsangebotes beläuft sich auf 7.279,93 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Nachtrag für den Ausbau des Feldweges Im Brühl/Im oberen Schlittweg.
Firma Lämmel, die in den letzten Jahren den Winterdienst für die Ortsgemeinde Wöllstein durchgeführt hat, hat wieder ein Angebot vorgelegt. Es weist gegenüber dem Vorjahr einige moderate Erhöhungen aus.
Da man mit der Arbeit der Fa. Lämmel sehr zufrieden war, schlägt die Verwaltung vor, Firma Lämmel auch für diesen Winter zu beauftragen. Dies empfiehlt auch der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss-
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Firma Lämmel für den Winter 2011/2012 mit dem Winterdienst im selben Rahmen wie im letzten Jahr zu beauftragen.
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:
Die Änderung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Ludwig-Straße gemäß dem . Beleuchtungsvorschlag EWR wurde im BauA beraten und beschlossen. Es entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 2.705,49 €.
Die Infoveranstaltung zum Seniorenpflegeheim fand statt und war gut besucht.
Fa. Meralux wurde beauftragt die Außentüren im Gemeindezentrum auszubessern: Voraussichtliche Kosten 3.227,28 €.
Die Ersatzmaßnahme Rohrgewann am Seer Graben läuft planmäßig. Es wird davon ausgegangen, dass die Pflanzen dieses Jahr noch gesetzt werden können.
Frau Müller lud die Ratsmitglieder noch zu einigen in Kürze stattfindenden gemeindlichen Veranstaltungen ein.
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