Öffentlicher Teil:
Beginn: 19.02 Uhr – Ende: 20.00 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
3. Ratsmitglieder:
4. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
Frau Müller begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß galt dem Zuhörer und Frau Wünsche-Heiden von der Allgemeinen Zeitung. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO |
TOP 2 |
Neuaufstellung Regionalplan Rheinhessen-Nahe; Teilplan Windenergienutzung; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 3 |
Ausgleichspflanzung für das Gewerbegebiet „Im Rohrgewann“; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 4 |
Ermächtigung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses zu bestimmten Entscheidungen; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 5 |
Annahme von Spenden; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 6 |
Erneuerung einer Heizungsanlage im Wohnhaus Ringstraße 14; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 7 |
Sanierung der Baumscheiben in der Barsac Allee; Auftragsvergabe Baumfällarbeiten; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 8 |
Mitteilungen und Anfragen |
II. Nichtöffentlicher Teil:
siehe gesonderte Niederschrift
Es wurden keine Fragen gestellt, auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 09.12.2010 beteiligt die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Verbandsgemeinde Wöllstein und alle Ortsgemeinden zur Neuaufstellung des o.g. Teilplanes und bittet um Stellungnahme bis 31.03.2011.
Anknüpfend an die energiepolitische Zielsetzung des Landes Rheinland-Pfalz, wonach mindestens 30% des Gesamtstromverbrauchs bis zum Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien stammen soll, sind im Teilplan Windenergienutzung in der Region Rheinhessen-Nahe 36 Vorranggebiete für Windenergiennutzung in der Größenordnung zwischen 50 ha und 400 ha (insgesamt 5.143 ha) vorgesehen.
Ziel der Planung ist es, die Errichtung von Windenergieanlagen nur in den Vorranggebieten zuzulassen. Außerhalb der Vorranggebiete sind die Errichtung von Windenergieanlagen und ein Repowering bestehender Anlagen – der Austausch älterer durch moderne, leistungsfähigere Windkraftanlagen – unzulässig. Bestehende Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten genießen einen Bestandsschutz für die Betriebsdauer der Anlagen.
Durch eine Konzentration von Anlagen an geeigneten Standorten, soll eine möglichst effektive Nutzung des Energienpotentials Wind herbeigeführt, eine sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter sichergestellt und der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild eingegrenzt werden.
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat bei der Festlegung der Vorranggebiete Mindestabstände zu z.B. Siedlungsflächen berücksichtigt. Ferner wurden ungeeignete Flächen im Bereich von Schutzgebieten, z.B. Vogelschutzgebiete und Kernzonen in Landschaftsschutzgebieten, heraus genommen. Es wurden Flächen mit Vorbelastungen (Autobahnen / Hochspannungstrassen) ausgewählt und darauf geachtet, dass bestehende Standorte zur Windenergienutzung Berücksichtigung finden.
Die Ortsgemeinde Wöllstein betrifft das geplante „gemeindegrenzübergreifende“ Vorranggebiet am Standort Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Wöllstein, Flonheim und Wallertheim „Im Kuhhimmel“. Gemessen an der Gesamtgröße des Vorranggebietes von 360 ha und ausgehend von einem Flächenbedarf von 15 ha pro Windenergieanlage könnten im gesamten Vorranggebiet ca. 20 Windenergieanlagen zulässig sein. Das Gebiet mit den bereits bestehenden Windkraftanlagen in Gau-Bickelheim ist darin integriert, es liegt dann am Rand des auszuweisenden Vorranggebietes.
Sobald der Regionalplan verbindlich wird, können Windkraftbetreiber Bauanträge stellen; ggf. werden auch schon vorher Anfragen gestellt, da die geplanten Flächen bekannt sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren (BImsch-Verfahren) werden die Ortsgemeinden beteiligt. Eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) kann frühzeitig eingeleitet werden mit dem Ziel, dass die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit im Vorfeld nähere Regelungen (Standorte, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten treffen. Somit kann auch ein einheitliches Bild und eine optimale Nutzung der Fläche erreicht werden.
Aufgrund § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) muss sich der Flächennutzungsplan der VG Wöllstein dem Regionalplan anpassen (Anpassungspflicht). Sollte der Regionalplan verbindlich werden, ist der Planvorbehalt, wodurch die Errichtung von Windenergieanlagen nur auf der ausgewiesenen Sonderbaufläche in Gau-Bickelheim zulässig ist, herauszunehmen.
Beratung:
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat über das in ihrer Gemarkung liegende Gebiet zu entscheiden. Der Verbandsgemeinderat hat die Ausweisung dieses Vorranggebietes mit großer Mehrheit begrüßt.
Nach der Beratung im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, der Ausweisung zuzustimmen.
Ortsbürgermeisterin Müller teilt hierzu mit, dass der VG-Rat dies bereits beschlossen hat.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Wöllstein einstimmig, zum Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes – Teilplan Windenergienutzung – keine Stellungnahme abzugeben.
Sachvortrag:
Bereits 2003 war der Auftrag zur Planung der Ausgleichsflächen für das Gebiet „Im Rohrgewann“ an das Planungsbüro Schöpel vergeben worden.
Bevor die Pflanzungen ausgeführt werden konnten, wurde vom DLR das Flurbereinigungsverfahren in der Gemarkung Badenheim-Pleitersheim angekündigt und zwischenzeitlich auch durchgeführt.
Dadurch wurde die ursprünglich für Ausgleichsflächen vorgesehene Ackerfläche (Flur 10
Nr. 8/1) neu aufgeteilt und konnte nicht mehr dafür verwendet werden. Stattdessen wurde die neu hinzu gekommene Fläche nördlich des Seegrabens in die Ausgleichsfläche aufgenommen.
Am 29. April 2009 hatte der Ortsgemeinderat Wöllstein einstimmig diese neue Planung begrüßt und entschieden, Herrn Schöpel mit der weiteren Bearbeitung der Maßnahme zu beauftragen.
Zwischenzeitlich ist die Zuteilung der neuen Flächen erfolgt und die Ausgleichsmaßnahmen können ausgeführt werden. Die Ausführung könnte im Herbst 2011 sein.
Auch die Kreisverwaltung drängt nun auf die Umsetzung der Maßnahme.
Beratung:
Aus dem Rat wird darum gebeten, nochmals die Planung einzusehen.
Ortsbürgermeisterin Müller teilt mit, dass der Rat die Planung bereits im April 2009 beschlossen hat. Da dies noch in der letzten Legislaturperiode war, kennen einige Ratsmitglieder die Planung noch nicht. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, die Planung zur Information noch einmal vorzustellen. Die Ausschreibung ist jedoch schon beschlossen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Realisierung im Jahre 2011 und der weiteren Bearbeitung durch Herrn Schöpel einstimmig zu.
Die Planung wird in der nächsten Sitzung zur Information nochmals vorgestellt.
Sachdarstellung:
Bislang werden Bauanträge und Bauvoranfragen, die nicht den geltenden Bebauungsplänen entsprechen, zunächst im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss und anschließend nochmals im Ortsgemeinderat beraten.
Die Verwaltung schlägt zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Entlastung des Ortsgemeinderates folgendes vor:
Wenn die Entscheidung (üblicherweise Empfehlungsbeschluss) über einen solchen Antrag im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss einstimmig getroffen wird, soll auf eine nochmalige Beratung im Gemeinderat verzichtet werden. Die Entscheidung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses soll in diesem Fall bindend sein.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat ermächtigt mehrheitlich den Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss, über Bauanträge und Bauvoranfragen für Objekte im überplanten Innenbereich zu entscheiden. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur für einstimmige Entscheidungen.
.
Sachdarstellung:
Zuwendungen von Privaten werden in den letzten Jahren zunehmend zu einem wichtigen und üblichen Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da im Einzelfall die Annahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung der Amtsträger als problematisch angesehen werden könnte, soll mit dem Gesetzentwurf für die Einwerbung und Annahme dieser Zuwendungen ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgegeben werden.
Damit soll zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig ist und zum anderen soll dadurch ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden.
In der Neufassung des § 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung entscheidet. In den letzten Monaten erhielt die Ortsgemeinde Wöllstein folgende Spenden:
Datum Spender: Grund Betrag
17.11.2010 Landfrauenverein Wöllstein-Gumbsheim „Kleine Hexe“ 100,00 €
27.12.2010 ehemalige Theatergruppe „Kleine Hexe“ 637,60 €
14.12.2010 Sparkasse Worms-Alzey-Ried Kita Rasselbande 350,00 €
14.12.2010 Sparkasse Worms-Alzey-Ried Kiga Spielwiese 250,00 €
03.01.2011 Michael Laakmann „Kleine Hexe“ 200,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der vorgenannten Spenden zu 1 bis 4 für das Haushaltsjahr 2010 und zu 5 für das Haushaltsjahr 2011 und bedankt sich ganz herzlich bei den Spendern.
Bei der Wartung einer Therme im Gemeindewohnhaus Ringstraße 14 wurde festgestellt, dass damit zu rechnen ist, dass diese Therme in Kürze kaputt gehen wird. Deshalb wurden insgesamt drei Angebote bei den Firmen Haas, Schön und Stelzel für die Lieferung und den Einbau einer neuen Therme eingeholt.
Günstigster Anbieter ist die Fa. Schön mit 3.085,97 €. Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss empfiehlt, den Auftrag an diese Firma zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Firma Schön mit der Lieferung und dem Einbau einer Therme im Haus Ringstraße 14 zu beauftragen.
Sachvortrag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Baumfällarbeiten beschränkt ausgeschrieben: Es wurden 7 Fachfirmen angeschrieben. Die Submission fand am 18.01.2011 in der Verbandsgemeindeverwaltung statt, 6 Angebote wurden abgegeben, 1 Angebot ging verspätet ein. Die geprüften Ergebnisse reichen von 2.839,34 € bis 12.161,60 €. Die Kostenberechnung beinhaltete 21.420 € brutto.
Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss hat empfohlen, den Auftrag an den günstigsten Anbieter, die Firma Schreiber aus Heidenroth, zu vergeben.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat mittlerweile dem vorzeitigen Baubeginn schriftlich zugestimmt. Die Firma Schreiber hatte Kapazitäten frei. Daraufhin wurde die Firma Schreiber im Wege einer Eilentscheidung nach Absprache mit den Beigeordneten mit den Arbeiten beauftragt. Die Bäume wurden am 4. Februar auch bereits gefällt.
Aus dem Rat wird gefragt, ob auch die Entfernung des Wurzelwerks zu der beauftragten Leistung gehört. Das Wurzelwerk befindet sich noch im Boden. Ortsbürgermeisterin Müller erklärt hierzu, dass diese Arbeiten im Auftrag enthalten sind. Sie sollen aber erst ausgeführt werden, wenn auch die weiteren Maßnahmen – Vergrößerung der Baumscheiben – erfolgen, da ansonsten Stolperfallen bzw. Unfallgefahren durch die entstandenen Lücken entstehen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt einstimmig die getroffene Eilentscheidung, die Arbeiten an die mindestbietende Firma Schreiber zu vergeben.
Ortsbürgermeisterin Müller teilt folgendes mit:
1. Rosenmontagsumzug
Der TuS hatte vorgeschlagen, den Zugverlauf wie im Jahr 2010 zu machen: Kirchstraße – Alzeyer Straße – Eleonorenstraße – Great-Barford-Straße – Kirchstraße. Allerdings mit der Änderung, dass die Aufstellung und Ausfahrt am Schloßstadion sein sollen und die Straßenparty vor dem Gemeindezentrum auf dem Festplatz stattfinden solle.
Dies wurde sowohl vom Ordnungsamt als auch von der Ortsgemeinde begrüßt. Vorteile: Die Hauptverkehrsader durch Wöllstein (Alzeyer- und Kreuznacher Str.) muss nur kurzzeitig gesperrt werden, die Aufstellung und Abfahrt ist auch durch die vorhandenen Parkplätze vorm Schwimmbad besser geregelt, für die Straßenparty steht auf dem großen Parkplatz am Gemeindezentrum so viel Raum zur Verfügung, dass die Jugendlichen ihre Musikwagen aufstellen können und der TuS hat mehr Zeit zum Auf- und Abbauen.
2. Die Kleidercontainer in der Marktstraße wurden abgeholt. Mit dem Aufsteller wird eine Vereinbarung über das Aufstellen getroffen. Es wird zukünftig eine jährliche Standmiete von 150 €/ pro Container gezahlt.
3. Die Besetzung der Wahlvorstände für die Landtagswahl am 27.03.2011 ist abgeschlossen. Frau Müller sagt vorab schon herzlichen Dank an alle, die sich bereit erklärt haben dieses Ehrenamt anzunehmen.
4. Die vorläufige Kreisumlage für 2011 auf der Grundlage der Kreisumlage 2010 wurde festgesetzt mit 1.319.233 €, das sind aufgrund der erhöhten Kreisumlage 48.030 € mehr als 2010.
5. Die endgültige Verbandsgemeindeumlage für 2010 wurde festgesetzt auf 992.627 €.
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