Unterrichtung der Einwohner
über die
32. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am Mittwoch, 28. November 2012
im Gemeindezentrum Wöllstein
Öffentlicher Teil:
Beginn: 19.00 Uhr – 19.55 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
3. Ratsmitglieder:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 |
Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO |
TOP 2 |
Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Haushaltsjahre 2013 und 2014; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 3 |
Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am alten Schloss“ nebst 1. Erweiterung und Änderung a) Beratung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Abwägung) b) Beratung zum Satzungsbeschluss zur Aufhebung gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB Beratung und Empfehlungsbeschluss |
TOP 4 |
Radweg Wöllstein – Gumbsheim; Antrag der SPD-Fraktion; Information |
TOP 5 |
Flutlichtanlage Hartplatz Wöllstein; Auftragsvergabe – abgesetzt – Beratung und Beschlussfassung |
TOP 6 |
Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Ernst-Ludwig-Straße 43; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 7 |
Annahme von Spenden; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 8 |
Neuvergabe der Grabbereitung auf dem Wöllsteiner Friedhof; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 9 |
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes; Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 10 |
Vergabe von Baumfällarbeiten am Wasserturm; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 11 |
Sanierungsangelegenheiten; Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 12 |
Mitteilungen und Anfragen |
II. Nichtöffentlicher Teil:
gesonderte Niederschrift
- Steuerhebesätze
Steuerart |
2013 |
2014 |
Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien |
290 v.H. |
290 v.H. |
Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke |
338 v.H. |
338 v.H. |
Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital |
352 v.H. |
352 v.H. |
Hundesteuer – für den 1. Hund – für den 2. Hund – für den 3. und jeden weiteren Hund |
42,00 € 54,00 € 72,00 € |
42,00 € 54,00 € 72,00 € |
- Gebühren- und Beitragssätze
- Flächenbeiträge
Gebühren- / Beitragsart |
2013 |
2014 |
Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Weinbergswegen |
0,00 € / ha |
0,00 € / ha |
Beitrag für die Durchführung der Weinbergshut |
30 € / ha |
30 € / ha |
- Friedhof
I. |
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Nutzungsrechte |
2013 |
2014 |
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Überlassung einer Reihengrabstätte – für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr – für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
120,00 € 180,00 € |
120,00 € 180,00 € |
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Doppelgrabstätte |
360,00 € |
360,00 € |
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Jede weitere Grabstätte |
180,00 € |
180,00 € |
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Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab) |
120,00 € |
120,00 € |
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Überlassung einer Urnengrabstätte (Urnenwand) |
1.050,00 € |
1.050,00 € |
II. |
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Verlängerung der Nutzungsrechte |
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– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr – für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
4,00 € 6,00 € |
4,00 € 6,00 € |
|
|
Doppelgrabstätte |
12,00 € |
12,00 € |
|
|
jede weitere Grabstätte |
6,00 € |
6,00 € |
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Urnengrabstätte (Erdgrab) |
4,00 € |
4,00 € |
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Urnengrabstätte (Urnenwand) |
35,00 € |
35,00 € |
III |
|
Ausheben und Schließen der Gräber |
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Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben. |
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IV |
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Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen |
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Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben. |
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V |
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Vorbereitung und Durchführung der Bestattung |
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Pauschale |
205,00 € |
205,00 € |
VI |
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Benutzung der Leichenhalle |
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für die Aufbewahrung einer Leiche und/oder Durchführung einer Trauerfeier |
70,00 € |
70,00 € |
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Benutzung der Kühlzelle durch Andere je Tag |
15,00 € |
15,00 € |
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Reinigung der Leichenhalle |
77,00 € |
77,00 € |
VII |
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Errichtung von Grabmälern |
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Gebühren für die Grabmalerrichtung (Einzelgrab) |
15,00 € |
15,00 € |
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Gebühren für die Grabmalerrichtung (sonstige) |
26,00 € |
26,00 € |
Die Sätze entsprechen den im Jahr 2012 gültigen Hebesätzen.
Beschluss:
Der Rat stimmte der vorgeschlagenen Festsetzung einstimmig zu.
- a. Der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am Alten Schloss“ lag in der Zeit vom 16.7.2012 bis 15.8.2012 gemäß § 3, Abs. 2 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung im amtlichen Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgte am 28.6.2012.
Die Behörden wurden mit Schreiben vom 19.6.2012 von der öffentlichen Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 15.8.2012 gebeten.
Die eingegangenen Anregungen wurden im vollen Wortlaut verlesen und durch den Ortsgemeinderat wie nachfolgend vermerkt behandelt:
1. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß §4, Abs. 2 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB
Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den Bestimmungen des §4, Abs. 2 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB über die Planung mit Schreiben vom 15.6.2012 informiert und um fachliche Stellungnahme gebeten.
Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:
- Kreisverwaltung Alzey-Worms – mit Schreiben vom 27.6.2012
- Wasserversorgung Rheinhessen GmbH – mit Schreiben vom 28.6.2012
- Wehrbereichsverwaltung West – mit Schreiben vom 22.6.2012
- Fernleitungs-Betriebs-GmbH – mit Schreiben vom 16.7.2012
- Landesamt für Geologie und Bergbau – mit Schreiben vom 20.7.2012
- Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein – mit Schreiben vom 19.6.2012
- Creos Deutschland GmbH – mit Schreiben vom 27.6.2012
- RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH – mit Schreiben vom 29.6.2012
- DB Services Immobilien-GmbH – mit Schreiben vom 27.6.2012
- Landesbetrieb Mobilität Worms – mit Schreiben vom 17.8.2012
- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG – mit Schreiben vom 20.6.2012
- Handwerkskammer Rheinhessen – mit Schreiben vom 13.8.2012
- Vermessungs- und Katasteramt Alzey – mit Schreiben vom 26.7.2012
- Elektrizitätswerk Rheinhessen AG – mit Schreiben vom 9.8.2012
- Zweckverband Rheinhessische Schweiz – mit Schreiben vom 21.6.2012
- Rhein-Main-Rohrgesellschaft – mit Schreiben vom 25.6.2012
- Naturschutzverbände:
- LAG Natur und Umwelt RLP – mit Schreiben vom 12.7.2012
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald RLP – mit Schreiben vom 25.7.2012
- Pollichia – mit Schreiben vom 9.7.2012
- Deutsche Gebirgs- und Wandervereine RLP – mit Schreiben vom 20.6.2012
Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme abgeben wird:
1. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Schreiben vom 10.8.2012)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen fest, dass die von hier aus mit Schreiben vom 23.02.2012 vorgetragenen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten.
Da wir unverändert befürchten, dass durch die Aufhebung o.g. Bebauungsplanes die Entwicklung des bestehenden Weingutes eingeschränkt wird, halten wir die Bedenken in vollem Umfang aufrecht.
Fachliche Stellungnahme:
Der Ortsgemeinderat hat sich mit der Stellungnahme in seiner Sitzung am 26.4.2012 intensiv beschäftigt und hat die einzelnen Interessen bzw. Belange untereinander sowie gegenseitig ausführlich abgewogen. Der Ortsgemeinderat hat sich zudem mit der künftigen rechtlichen Situation auseinandergesetzt und sah die Bedenken schließlich nicht, sodass er am Ende an der Aufhebung des B-Plans festgehalten hat.
Seither hat sich weder an der Rechtssituation noch an der Auffassung der Bedenken etwas geändert, sodass weiterhin an der Aufhebung festgehalten und der Bebauungsplan aufgehoben werden sollte.
Die fachliche Stellungnahme vom 26.4.2012 wird Bestandteil dieser Abwägung.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschloss, an der Aufhebung des Bebauungsplanes festzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung gefasst.
-
b. Im Anschluss hatte der Ortsgemeinderat Wöllstein, unter Beachtung der Beschlüsse zu a., gemäß § 10, Abs. 1 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am Alten Schloss“ inklusive Erweiterung und Änderungen für beide Abschnitte zu fassen.
TOP 7
Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung
Die Ortsgemeinde Wöllstein erhielt in den Monaten September und Oktober folgende Zuwendungen
EWR Worms 200,00 € Kindergärten
Eheleute Wander, Gumbsheim 150,00 € Kindergärten
Sparkasse Worms-Alzey-Ried 450,00 € Kindergärten
Basarteam Wöllstein 280,00 € für Spielplatz am Schützenhaus: Rindenmulch
Information: Der Spendenlauf zugunsten des Kiga Spielwiese am 29.09.2012 erbrachte 1.840,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spenden und bedankte sich ganz herzlich bei allen Spendern.
TOP 8
Neuvergabe der Grabbereitung auf dem Wöllsteiner Friedhof;
Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Beschluss:
TOP 9
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes;
Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 einstimmig zu.
TOP 10
Vergabe von Baumfällarbeiten am Wasserturm;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Ternis zu beauftragen.
TOP 11
Sanierungsangelegenheiten; Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht;
Beratung und Beschlussfassung
Die neue Kosten- und Finanzierungsübersicht (Kofi) ging erst heute bei der Ortsgemeinde ein, sie wurde erstellt durch unseren Sanierungsberater Herrn Deubert.
Es handelt sich hier zunächst um eine Willensbekundung der Ortsgemeinde Wöllstein. Es ist festgehalten, was im Rahmen der Ortskernsanierung bis 2016 noch durchgeführt werden soll. Jede einzelne Maßnahme wird der ADD detailliert vorgelegt und muss von ihr genehmigt werden. Die Aktualisierung der Kofi ist jedoch für den Mittelabruf erforderlich.
Die folgenden öffentlichen Projekte sind enthalten:
Lfd. Nr. |
Projekt |
|
Nr. 2.5.3 |
Neubau Fußgängerbrücke Klausengarten/Bachgasse |
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Nr. 2.5 a und b |
Maßnahme „Leben am Appelbach“, Furt und Treppenanlage in den Appelbach in der Marktstraße |
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Nr. 2.5.6 |
Ordnungsmaßnahme Ernst-Ludwig-Straße 43, Ausbau Parkplatz mit Nebenkosten |
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Nr. 2.7 |
Platzgestaltung am Germaniadenkmal |
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Nr. 2.8 |
Ausbau Eleonorenstraße bis Bachgasse |
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Nr. 2.9 |
Platz und Straßenausbau Klausengarten |
|
Nr. 3.4 |
Sanierung Rathaus |
|
Um 19.45 Uhr erschien Ratsmitglied Joachim Müller zur Sitzung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Kofi vom 27.11.2012 und stimmte ihr einstimmig zu.
TOP 12
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:
- Auflösung des REV – Rheinhessischer Elektrizitäts-Zweckverband
- Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV). Erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 Landespflegegesetz
- VG-Umlage für Haushaltsjahr 2012
Die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2012 wurde für Wöllstein auf 1.115.047 € festgesetzt.
- TSV Extreme e.V.
- Wöllsteiner Tafel
Hier sind mit dem Vorstand verschiedene Fragen zu klären. Die Fragen wurden von Seiten der Ortsverwaltung schriftlich gestellt – die Antworten stehen noch aus.
- Sanierung Friedhofsmauer am jüdischen Friedhof
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