Ferner musste festgestellt werden, dass zur Gewässerparzelle gehörende Bereiche teilweise ohne Genehmigung für private Zwecke genutzt werden.
Dies ist unzulässig, vor allen Dingen ist es widerrechtlich bauliche Anlagen im und am Appelbach zu errichten. Zur Vermeidung ordnungsbehördlicher Maßnahmen sind daher alle Ablagerungen im Bereich der Gewässerparzelle als auch die private Nutzung dieser zukünftig zu unterlassen. Bereits erfolgte Ablagerungen sind durch die Verursacher unverzüglich zu entfernen.
Besonders durch Ablagerungen von Gartenabfällen wird die Böschung instabil und kann bei Hochwasserereignissen weggeschwemmt werden. Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass das nicht passiert.
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