Unterrichtung der Einwohner über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein am 12.05.2022 im Gemeindezentrum Wöllstein

Unterrichtung der Einwohner

über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein

am 12.05.2022 im Gemeindezentrum Wöllstein

 

 

Öffentlicher Teil:

Beginn: 19.02 Uhr

Ende:    21.50 Uhr

 

Anwesende:

1. Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Johannes Brüchert

 

2. Beigeordnete

1. Beigeordneter Michael Kohn, zugleich stimmberechtigtes Mitglied der SPD-Fraktion entschuldigt

Beigeordneter Franz-Georg Schopf, SPD, nicht stimmberechtigt

Beigeordnete Alice Selzer, zugleich stimmberechtigtes Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

3. Ratsmitglieder:

Terrance Angermann

Bündnis 90/Die Grünen

 

Broszukat, Folkmar

CDU-Fraktion

ab 19.07 Uhr

Helmut Degen

SPD-Fraktion

 

Silke Frohnhöfer

CDU-Fraktion

entschuldigt

Andreas Fuge

SPD-Fraktion

entschuldigt

Andreas Jung

SPD-Fraktion

 

Sabine Krieg

SPD-Fraktion

entschuldigt

Hermann Müller

CDU-Fraktion

 

Susanne Müller

FDP-Fraktion

entschuldigt

Dr. Martin Olbort

SPD-Fraktion

entschuldigt

Iris Pitthan

SPD-Fraktion

bis 21.40 Uhr

Thomas Pitthan

FDP-Fraktion

 

Achim Rathgeber

SPD-Fraktion

 

Dieter Sandrowski

CDU-Fraktion

entschuldigt

Alfons Schnabel

CDU-Fraktion

 

Sebastian Schnabel

CDU-Fraktion

ab 19.04 Uhr

Dr. Timo Schüler

CDU-Fraktion

entschuldigt

Dr. Peter Weber

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:

Herr Emrich, Leiter Fachbereich III (19.00 Uhr bis 21.50 Uhr)

 

5. von der Ortsgemeinde:

Verwaltungsangestellte Ingrid Back und Christina Riedel als Schriftführerin

 

Ortsbürgermeister Brüchert begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung vom 27.04.2022 sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Sein besonderer Gruß galt den Zuhörern. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt.

 

Zur Tagesordnung wurde nicht das Wort gewünscht.

 

 

Tagesordnung:

 

I. Öffentlicher Teil

 

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

TOP 2

Wohnquartier Ringstraße/Kreuzstraße

Vorstellung der Planung; Beratung und Beschlussfassung

TOP 3

Sanierung des Wasserturms; Antrag auf Förderung durch LEADER;

Vorstellung der geplanten Maßnahmen durch Herrn Architekt Freihaut;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 4

Funkmast – Abriss und Neubau eines Funkmastes auf dem Gelände Flur 20 Nr. 63/3, verbunden mit der Eintragung einer Baulast auf die Wegeparzellen Flur 20 Nr. 37, 38 und 219;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 der Ortsgemeinde Wöllstein und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2017.

TOP 6

Aufstellungsverfahren Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“ in der Ortsgemeinde Wöllstein;

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

b) Vergabe der Planungsleistungen

jeweils Beratung und Beschlussfassung

TOP 7

Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts

für das Grundstück Flur 3, Parzelle 178/2;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 8

Erneuter Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan im Bereich Bahnhofstraße, Alzeyer Straße und Gumbsheimer Straße in der Ortsgemeinde Wöllstein gem. §§ 14 ff und 17 Abs. 3 BauGB;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 9

Mitteilungen und Anfragen

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil:

siehe gesonderte Niederschrift

 

 

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO

Die anwesenden Zuhörer hatten keine Fragen, auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor.

 

 

TOP 2
Wohnquartier Ringstraße/Kreuzstraße

 

Die gemeindeeigenen Gebäude Ringstraße 14 und Kreuzstraße 17 sind stark sanierungs­bedürftig bzw. abrissreif und derzeit nicht bewohnt. Im Zuge der Planungen für einen Ersatzneubau wurde nach einem leistungsfähigen Partner aus dem Bereich des Wohnungsbaus gesucht. Nach sehr konstruktiven Gesprächen wird eine Zusammenarbeit mit der Gewobau Bad Kreuznach angestrebt. Die Gewobau GmbH Bad Kreuznach wurde 1952 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen gegründet und hat sich seither zu einem der größten Anbieter von privat genutztem Wohnraum in der Region entwickelt. Aktuell befinden sich rund 2.100 Wohneinheiten im Bestand.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses wurden am 07.07.2021 erste Ideen für eine Beplanung der gemeindeeigenen Grundstücke Flur 2 Nr. 263/1 und Nr. 269/2 (Kreuzstraße 13, 15 und 17 sowie Ringstraße 14) vorgestellt. Auf den genannten Grundstücken könnte ein modernes Wohnquartier errichtet werden, welches neben öffentlich gefördertem und bezahlbarem Wohnraum auch barrierefreien Wohnraum und Wohnraum für junge Familien zur Verfügung stellt. Daneben sind Gemeinschaftsräume im Sinne eines Quartiersgedanken geplant und neueste energetische Ansätze werden ebenso verfolgt wie die Schaffung von genügend Grünflächen und eine moderne Parkraumplanung.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss die grundsätzliche Zusammenarbeit mit der Gewobau Bad Kreuznach zur Errichtung eines Wohnquartiers im Bereich der Ringstraße / Kreuzstraße und beabsichtigt, die Grundstücke Flur 2 Nr. 263/1 und Nr. 269/2 im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Vorbereitung eines städtebaulichen Vertrages mit der Gewobau Bad Kreuznach und zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

TOP 3
Sanierung des Wasserturms

 

Der Ortsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 die Verwaltung mit der Planung des Projekts „Wöllsteiner Wasserturm“ zur Beantragung von Fördermitteln aus dem LEADER-Programm beauftragt. Für die Planung des Projektes und die Erstellung des Projektsteckbriefes mit Kostenschätzung wurden mehrere Planungsbüros um ein entsprechendes Angebot gebeten. Zwei Planungsbüros haben ihr Interesse bekundet und das Architekturbüro m3baukunst hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

Mit dem Architekturbüro m3baukunst konnte ein Projektplaner beauftragt werden, der auf umfangreiche Erfahrungen bei ähnlichen Projekten zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden oder Kulturdenkmälern zurückgreifen kann.

 

Während der Planungs- und Prüfphase wurde deutlich, dass für die Erhaltung und Inwertsetzung des Turmes weitreichende Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Arbeiten an Dach, Mauerwerk, tragenden Elementen, Außen- und Treppenanlage sind unumgänglich und unabhängig von einer Einbindung in ein touristisches Konzept in den nächsten Jahren zwingend notwendig, um den Wasserturm als Kulturdenkmal zu erhalten. Der Wasserturm Wöllstein ist nicht nur für Wöllstein als Wahrzeichen, sondern auch für die Verbandsgemeinde von herausragender Bedeutung und gehört zu den ältesten Türmen dieser Art in der Kulturlandschaft von Rheinhessen überhaupt. Ihn zu erhalten sollte eine hohe Priorität haben.

 

Das Architekturbüro m3baukunst erstellte in Zusammenarbeit mit einem Statiker und einer Außenbereichsplanerin eine valide Kostenschätzung und den notwendigen Projektsteckbrief für die Beantragung der Fördermittel aus dem LEADER-Programm. Für öffentliche Projektträger ist eine Grundförderung von 60% vorgesehen, bei herausragender Bedeutung des Projektes und Erreichung von mehreren Querschnittszielen, kann eine Premiumförderung von 70% erreicht werden. Allerdings ist die Fördersumme auf 250.000 Euro gedeckelt.

 

Der Vorstand der LAG Rheinhessen hat am 05.05.2022 getagt und die Mittel des letzten Projektaufrufes der aktuellen Förderperiode verteilt. Laut Mitteilung der LAG Rheinhessen hat der Vorstand dem Projekt „Umnutzung und Inwertsetzung des Wöllsteiner Wasserturms (Juliusturm)“ eine Höchstförderung mit 250.000 Euro zugesprochen.

 

Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung des Projektes „Umnutzung und Inwertsetzung des Wöllsteiner Wasserturms (Juliusturm)“ gemäß den vorgestellten Planungen und stellt die notwendigen Haushaltsmittel gemäß der vorliegenden Kostenschätzung zur Verfügung und stellt diese im nächsten Haushalt 2023/2024 entsprechend dar.

 


TOP 4
Funkmast – Abriss und Neubau eines Funkmastes

 

Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Tausch der Grundstücke und der Errichtung eines neuen Funkmastes sowie der Eintragung einer Baulast zu Gunsten der Deutsche Funkturm auf der Wegeparzelle/Flurstück Fl. 20 Nr. 37, 38 +219 zuzustimmen.

 

TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 der Ortsgemeinde Wöllstein

 

1) Der Ortsgemeinderat nahm die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und beschloss einstimmig die nachträglichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und stimmte den Auszahlungen zu.

 

2) Der Ortsgemeinderat bewilligte alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, soweit diese entstanden sind; sofern für diese keine Genehmigungen durch den Ortsgemeinderat vorlag, wurden diese nachträglich erteilt (gemäß § 100 (1) GemO). Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, gemäß § 114 (1) GemO entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Herrn Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und deren Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

3) Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, gemäß § 114 (1) GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Herrn Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und deren Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

 

4) Er beschloss einstimmig gemäß § 114 (1) GemO die Jahresrechnung 2017.

 

TOP 6
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“ in der Ortsgemeinde Wöllstein;

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

b) Vergabe der Planungsleistungen

 

Die Verbandsgemeinde Wöllstein plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am östlichen Ortsrand direkt an der Kreisstraße 6 in Richtung Gumbsheim.

Um diese Planung verwirklichen zu können, ist eine entsprechende Bauleitplanung mit Ausweisung eines Sondergebietes notwendig. Da die Fläche im FNP als Grünfläche ausgewiesen ist, ist ein Parallelverfahren zur Änderung des FNP auf VG-Ebene notwendig.

 

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren, zur Ausweisung einer Sonderfläche im Plangebiet.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für das Aufstellungsverfahren des B-Planes „Feuerwache“ an das Planungsbüro WSW aus Kaiserslautern zu vergeben.

TOP 7
Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts

für das Grundstück Flur 3, Parzelle 178/2;

 

Der Ortsgemeinderat beschloss den Erlass der Satzung.

 

TOP 8
Erneuter Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan im Bereich Bahnhofstraße, Alzeyer Straße und Gumbsheimer Straße in der Ortsgemeinde Wöllstein gem. §§ 14 ff und 17 Abs. 3 BauGB;

 

Der Ortsgemeinderat beschloss für den Geltungsbereich des o.g. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes den erneuten Erlass der Veränderungssperre als Satzung nach §§ 14 ff und 17 Abs. 3 BauGB.

 

TOP 9
Mitteilungen und Anfragen

 

Ortsbürgermeister Brüchert teilte mit, dass die Kreisverwaltung in der Angelegenheit beleuchtete Plakattafel unser Einvernehmen ersetzt hat.

 

Des Weiteren gab Herr Brüchert noch ein Ausblick auf die geplanten Wöllsteiner Feste:

       Straßenfest Ernst-Ludwig-Straße am 18. und 19. Juni

       Wöllsteiner Markt am ersten September Wochenende, hier soll die Wein- und Genussstraße neu belebt werden.

       Weihnachtsmarkt am dritten Advents-Wochenende

 

Die Wöllsteiner Mitbürgerin Maria Frohnhöfer ist zur VG-Weinkönigin gewählt worden. Die offizielle Krönung findet am 26. Mai auf dem Freizeitgelände im Rahmen der Vino statt. Die Ortsgemeinde wird von Frau Selzer vertreten werden.

 

Anfragen:

 

Ein Ratsmitglied erkundigte sich, wo der Wochenmarkt samstags stattfinden wird, wenn sowohl die Bahnhofstraße als auch das VG-Gebäude saniert werden. Er regte an, die Gelegenheit zu nutzen, den Markt in die Marktstraße zu verlegen.

 

Weitere Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor, daher schloss Ortsbürgermeister Brüchert den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.50 Uhr.

 


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