Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss 07.09.2016

Unterrichtung der Einwohner
über die 13. Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrssausschusses
der Ortsgemeinde Wöllstein am 7. September 2016
im Gemeindezentrum Wöllstein

 

Öffentlicher Teil: 19.00 Uhr bis 20.45 Uhr

 

Anwesend waren:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller als Vorsitzende
1. Beigeordneter Franz Georg Schopf

 

vom Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss:
Ausschussmitglied Hans-Jürgen Piegacki
Ausschussmitglied Achim Rathgeber
Ausschussmitglied Raimund Hess
Ausschussmitglied Sebastian Schnabel
Ausschussmitglied Stephan Frohnhöfer
Gast: Ratsmitglied Alfons Schnabel

 

von der Verbandsgemeinde:
Amtsrat Gernot Emrich

 

von der Ortsgemeinde:
Frau Back als Schriftführerin

 

Sachverständige:
Sanierungsberater Hubert L. Deubert sowie sein Sohn Moritz Deubert zu TOP 1 bis TOP 3

 

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Sanierung Rathaus; Sachstandsinformation; Beratung über weitere Vorgehensweise

TOP 2 Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, Kreuznacher Straße;
Beratung und Empfehlungsbeschluss

TOP 3 Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, Ernst-Ludwig-Straße
TOP 4 Bebauungsplan „Am Hinkelstein“; Erweiterung des Geltungsbereichs;
a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen
Beratung und Empfehlungsbeschluss

TOP 5 Zufahrtsstraße zur JVA – Erstattung von Kosten an das Land;
Beratung und Empfehlungsbeschluss

TOP 6 Friedhofsangelegenheiten;
Planung von Flächen für eine Rasenbestattung; Auftragsvergabe an ein Planungsbüro;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 7 Bauangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, In der Krummgewann; Beratung und Beschlussfassung

TOP 8 Allgemeine Bauangelegenheiten – vorsorglich; ggf. Beratung und Beschlussfassung

TOP 9 Ersatzmaßnahme im Tälchen; Modifizierung der Planung:
Beratung und Empfehlungsbeschluss

TOP 10 Mitteilungen und Anfragen

 

TOP 1
Sanierung Rathaus; Sachstandsinformation; Beratung über weitere Vorgehensweise
Ortsbürgermeisterin Müller erteilte Herrn Deubert das Wort. Dieser erklärte, dass der Bewilligungsbescheid nicht geändert wird, es bleibt bei der Bezuschussung in Höhe von maximal 375.000 €.
Er gab folgenden Hinweis: Wenn die Ortsgemeinde jetzt das Sanierungsgebiet abrechnet, könnten die eingehenden Ausgleichsbeträge zusätzlich für diese Maßnahme genutzt werden. Dies muss jedoch mit dem Ministerium abgesprochen werden. Wegen der Abrechnung sollte Kontakt mit dem Gutachterausschuss aufgenommen werden.

Empfehlungsbeschluss:
Der Ausschuss empfiehlt, unverzüglich Kontakt mit dem Gutachterausschuss aufzunehmen und die Abrechnung in die Wege zu leiten, damit die Ausgleichsbeträge für die Renovierung des Rathauses genutzt werden können.

 

TOP 2
Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, Kreuznacher Straße;
Beratung und Empfehlungsbeschluss
Über diesen Antrag wurde bereits in der letzten Ratssitzung gesprochen, eine Entscheidung konnte nicht getroffen werden, weil die Bewertung des Sanierungsberaters aus Sicht des Rates nicht eindeutig war.
Im Ausschuss erläuterte nun Sanierungsberater Deubert auf welchen Grundlagen seine Stellungnahme beruht.
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit dem Antragsteller über eine Reduzierung der beantragten Werbeanlage zu sprechen.

 

TOP 3
Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, Ernst-Ludwig-Straße
Auch zu diesem TOP wurde die Verwaltung beauftragt mit dem Antragsteller über eine Reduzierung der Werbeanlage zu sprechen, da die beantragte Werbung nach Ansicht des Ausschusses und des Sanierungsberaters überdimensioniert ist.

 

TOP 4
Bebauungsplan „Am Hinkelstein“ der Ortsgemeinde Wöllstein;
Erweiterung des Geltungsbereichs
a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b.) Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen
Beratung und Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
a.) Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes um die Parzellen Flur 17 Nr. 53, 54, 96/2 (Teilstück Weg) und 97/2 (Teilstück Weg).
b.) Der Ortsgemeinderat beschließt, die IG Weinland AG gem. Nachtragsangebot mit den zusätzlichen Planungsleistungen zu beauftragen.

Empfehlungsbeschluss:
a.) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.
b.) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

 

TOP 5
Zufahrtsstraße zur JVA im Gewerbegebiet Rohrgewann;
Erstattung von Kosten an das Land
Sachdarstellung
In der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der VG / OG vom 09.06.1998 ist geregelt, dass die Kosten der Zufahrtsstraße zur JVA von Land und OG gemeinsam entsprechend dem jeweiligen Erschließungsvorteil getragen werden. Das Land hat die Peter-Cäsar-Allee vorfinanziert und seit 2004 sind bislang jährliche Abrechnung und Auszahlungen von Teilbeträgen von Seiten der OG Wöllstein erfolgt.

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, den Restbetrag in Höhe von 42.850,77 € an das Land zu erstatten.

Empfehlungsbeschluss:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, den Restbetrag komplett an das Land zu erstatten.

 

TOP 6
Friedhofsangelegenheiten;
Planung von Flächen für eine Rasenbestattung; Auftragsvergabe an ein Planungsbüro;
Beratung und Beschlussfassung
Für die Gestaltung der geplanten Rasengräber hat Frau Engelhardt ein Angebot für die Erstellung eines Planungskonzeptes vorgelegt.

Beschluss:
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Beauftragung von Frau Engelhardt.

 

TOP 7
Bauangelegenheiten;
Errichtung einer Werbeanlage, In der Krummgewann; Beratung und Beschlussfassung
Ein Markt in der Krummgewann möchte einen Werbepylon errichten, der 8 m hoch sein soll. Laut Bebauungsplan sind in diesem Gebiet jedoch nur 6 m Höhe erlaubt.

Beschluss:
Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, der Errichtung des Werbepylons bis zu einer Höhe von maximal 6 m zuzustimmen.

 

TOP 8
Bauangelegenheiten
Bauvoranfrage Klausengarten
Auf einem Grundstück im Klausengarten sollen 5 Garagen für eine rein private Nutzung errichtet werden.

Beschluss:
Mit 4 Ja- bei 1 Nein-Stimme stimmte der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss der Bauvoranfrage zu.

 

TOP 9
Ersatzmaßnahme im Tälchen; Modifizierung der Planung:
Beratung und Empfehlungsbeschluss
Nach Vorlage der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen schlägt die Verwaltung für die Maßnahme am ehemaligen Brunnen folgende Modifizierungen vor:
Die geplante Stufenanlage ist ein massiver Eingriff und zu teuer. Sie kann und soll nach Ansicht der Verwaltung entfallen.
Die SGD Süd hat in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung den Überlauf/Durchfluss der Wasserfläche zum Appelbach mit einem Betonrohr nicht genehmigt, es wird eine Brücke oder eine Furt gefordert.
Die Verwaltung schlägt vor, nochmals mit der Genehmigungsbehörde zu sprechen, um vor allem die Kosten im geplanten Rahmen zu halten.

Die Ausschussmitglieder befürworteten die vorgestellte Änderung und die Verhandlung mit der Kreisverwaltung.


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