22. Sitzung OG-Rat Wöllstein am 15.09.2016

Unterrichtung der Einwohner
über die
22. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am 15. September 2016
im Gemeindezentrum Wöllstein

Öffentlicher Teil: 19.05 Uhr bis 20.15 Uhr

 

Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller

 

2. Beigeordnete
1. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
Beigeordneter Johannes Brüchert – zugleich stimmberechtigtes Mitglied der SPD-Fraktion

 

3. Ratsmitglieder:
Helmut Degen SPD-Fraktion
Helga Erbelding CDU-Fraktion ab 19.17 Uhr
Stephan Frohnhöfer CDU-Fraktion
Sabine Krieg SPD-Fraktion
Hermann Müller CDU-Fraktion
Hans-Jürgen Piegacki SPD-Fraktion
Thomas Pitthan FDP ab 19.10 Uhr
Achim Rathgeber SPD-Fraktion
Alfons Schnabel CDU-Fraktion
Sebastian Schnabel CDU-Fraktion
Kurt Voll SPD-Fraktion

 

4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Amtsrat Gernot Emrich

 

5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin

 

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Sanierung Rathaus;
a) Sachstandsinformation
b) Beauftragung des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Ausgleichsbeiträge
TOP 2 Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung von Werbeanlagen, Kreuznacher- und Ernst-Ludwig-Straße;
jeweils Beratung und Beschlussfassung
TOP 3     Bebauungsplan „Am Hinkelstein“; Erweiterung des Geltungsbereichs;
a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen
Beratung und Beschlussfassung
TOP 4

Zufahrtsstraße zur JVA – Erstattung von Kosten an das Land;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 5    Förderung TC Wöllstein;
Beratung und Beschlussfassung
TOP 6 Gestaltung des Kreisels B 420/L 415; Beratung und Beschlussfassung
TOP 7 Ersatzmaßnahme im Tälchen; Modifizierung der Planung;
Beratung und Beschlussfassung
TOP 8 Mitteilungen und Anfragen

TOP 1
Sanierung Rathaus;

a)Sachstandsinformation
Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass Herr Sanierungsberater Deubert in der Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses am 07.09.2016 ausführlich über den Sachstand berichtet hat.

Die Modernisierung des Rathauses ist ein Thema, mit dem sich der Rat seit Jahren befasst. Zum einen ist die Bausubstanz in vielen Bereichen zu modernisieren und instand zu setzen, zum anderen ist die Barrierefreiheit für die Nutzer nicht gewährleistet.
Ein Zuschussantrag wurde gestellt und seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Land zugestimmt. Allerdings wurden nur 50% der Gesamtkosten als zuwendungsfähige Kosten anerkannt, da das Rathaus auch der Bevölkerung außerhalb des Sanierungsgebietes dient und bereits früher eine Gemeinbedarfseinrichtung (Haus der Begegnung) voll gefördert wurde. Bei Gesamtkosten von rund 1.000.000,00 € betragen die zuwendungsfähigen Kosten 500.000,00 € und die gewährte Zuwendung (75%) 375.000,00 €.

Gleichzeitig wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass das Sanierungsprogramm zu beenden und abzurechnen ist und weitere Fördermittel nicht mehr bewilligt werden können.

Von den Landesmitteln in Höhe von 375.000,– € sind bereits rund 100.000,– € für andere Maßnahmen verausgabt/verplant, so dass der Gemeinde Restmittel aus dem Sanierungstopf in Höhe von ca. 275.000,– € für das Rathaus verbleiben.
Zu diesem Zuschuss könnten die Ausgleichsbeträge hinzugerechnet werden, weshalb eine sofortige Abrechnung des Gebietes vorgeschlagen wird.

 

b) Beauftragung des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Ausgleichsbeiträge

Der Beschluss wurde nicht gefasst, da nach Ausschluss der Ratsmitglieder mit Sonderinteressen die notwendige Anzahl der Ratsmitglieder nicht gegeben war.

 

TOP 2
Sanierungsangelegenheiten;
Errichtung von Werbeanlagen, Kreuznacher- und Ernst-Ludwig-Straße;
jeweils Beratung und Beschlussfassung
Der Bauausschuss hatte angeregt, dass die Verwaltung mit den Antragstellern ein Gespräch führen solle, um zu erreichen, dass die vom Sanierungsberater und dem Aussschuss geforderten Reduzierungen der Anlagen bei den Antragstellern Akzeptanz finden. Beide Antragsteller haben in Gesprächen die Bereitschaft zur Reduzierung erklärt.

Beschluss:
Der Gemeinderat bevollmächtigte einstimmig Frau Ortsbürgermeisterin Müller, die Zustimmung zu den beiden Bauanträgen zu erteilen, wenn die noch einzureichenden Änderungen den Vorgaben des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses entsprechen.

 

TOP 3
Bebauungsplan „Am Hinkelstein“; Erweiterung des Geltungsbereichs;
a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen
Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
a.) Der Ortsgemeinderat Wöllstein hat am 30.01.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Hinkelstein“ gefasst. Zwischenzeitlich wurden angrenzend an den Rohrbach Flächen für die Versickerung des Oberflächenwassers angekauft, welche auch für eine künftige Erweiterung des Baugebietes ausreichend groß dimensioniert sind. Zur wirtschaftlichen Nutzung der Versickerungsflächen und zur weiteren Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen ist die Erweiterung des Geltungsbereichs um die gemeindeeigenen Flächen Flur 17 Parzellen 53 und 54 und weiteren Teilen der Wege 96/2 und 97/2 sinnvoll. Die Erweiterungsflächen sind im anliegenden Lageplan (Anlage 1 zur Niederschrift) kenntlich gemacht.

b.) Die nunmehr zu überplanende Fläche hat sich von ca. 2,14 ha auf ca. 3,94 ha erhöht, was eine Änderung des Planungsauftrages an die beauftragte Ingenieurgesellschaft (IG) Weiland AG bedingt. Auf der Basis des bestehenden Ingenieurvertrages liegt ein Nachtragsangebot für die nunmehr neu zu planende Fläche gem. HOAI vor.

Beschluss:
a.) Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes um die Parzellen Flur 17 Nr. 53, 54, 96/2 (Teilstück Weg) und 97/2 (Teilstück Weg).

b.) Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die IG Weiland AG gem. Nachtragsangebot mit den zusätzlichen Planungsleistungen zu beauftragen.

 

TOP 4
Zufahrtsstraße zur JVA – Erstattung von Kosten an das Land;
Beratung und Beschlussfassung
In der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der VG / OG vom 09.06.1998 ist unter Ziffer 6.2.2. geregelt, dass die Kosten der Zufahrtsstraße zur JVA von Land und OG gemeinsam entsprechend dem jeweiligen Erschließungsvorteil getragen werden. Gemäß Rahmenvereinbarung ist das Land mit den Kosten der Zufahrtsstraße in Höhe von 524.299,65 € zunächst in Vorlage getreten. Die OG ist zu Erstattung ihres Kostenanteils in Höhe von 300.298,81 € jeweils erst im Zeitpunkt des Verkaufs der Gewerbegrundstücke verpflichtet.
Seit 2004 sind bislang jährliche Abrechnung und Auszahlungen von Teilbeträgen an das Land erfolgt. Der derzeit noch zu erstattende Betrag an das Land beträgt 42.850,77 €.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Restbetrag komplett an das Land zu erstatten.

 

TOP 5
Förderung TC Wöllstein;
Beratung und Beschlussfassung
Ortsbürgermeisterin Müller erinnerte, dass der Rat sich im Jahre 2014 intensiv mit der Situation des Tennisclubs befasst hat und für die Jahre 2013 und 2014 einen Zuschuss beschlossen hatte. Auch im Haushalt für 2015 und 2016 hat der Rat diese Summe eingestellt, die Verwaltung benötigt jedoch einen Ratsbeschluss für die Auszahlung.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, in den Jahren 2015 und 2016 gemäß Haushaltsansatz einen Zuschuss zu zahlen.

 

TOP 6
Gestaltung des Kreisels B 420/L 415; Beratung und Beschlussfassung
Der Rat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, diesen TOP in den Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss zu verweisen.

 

TOP 7
Ersatzmaßnahme im Tälchen; Modifizierung der Planung;
Beratung und Beschlussfassung
Nach Vorlage der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen schlägt die Verwaltung für die Maßnahme am ehemaligen Brunnen folgende Modifizierungen vor:
Die geplante Stufenanlage ist ein massiver Eingriff und zu teuer. Sie kann und soll nach Ansicht der Verwaltung entfallen.
Die SGD Süd hat in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung den Überlauf/Durchfluss der Wasserfläche zum Appelbach mit einem Betonrohr nicht genehmigt, es wird eine Brücke oder eine Furt gefordert.
Die Verwaltung schlägt vor, nochmals mit der Genehmigungsbehörde zu sprechen, um vor allem die Kosten im geplanten Rahmen zu halten.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragte mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die Verwaltung, Verhandlungen mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms aufzunehmen mit dem Ziel, die gewünschten Änderungen zu erreichen.

 

TOP 8
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 19.07.2016 mitgeteilt, dass nach Mitteilung der Aufsichtsbehörde vom 04.07.2016 die wesentlichen Beanstandungen der Prüfungsmitteilung aus den Prüfberichten 1998 bis 2003 und 2004 bis 2011 als erledigt angesehen werden und somit die überörtlichen Prüfungen für die Haushaltsjahre 1998 bis 2003 und 2004 bis 2011 für abgeschlossen erklärt werden.

Die Kreisumlage 2016 wurde endgültig festgesetzt. Sie beträgt für die Ortsgemeinde Wöllstein 5.198.124,00 €. Davon sind 2.513.215,00 € bereits bezahlt, so dass noch 2.684.909,00 € zu zahlen sind.

Frau Müller berichtete von ihrem gemeinsamen Besuch mit Herrn Bürgermeister Rocker im Innenministerium. Es ging um das Sportlerheim und den Umbau des Rasen- in einen Kunstrasenplatz, das Vorhaben wird von Seiten des IM positiv bewertet.

Die Verbandsgemeinde hat den Sanierungsbedarf am Feuerwehrgerätehaus Wöllstein ermittelt, da sie diese Maßnahme – voraussichtlich Abriss und vergrößerter Neubau – demnächst in Angriff nehmen will. Hier muss der Rat klären, welches Grundstück dafür bereit gestellt wird. Die anderen Gemeinden in der Verbandsgemeinde haben für die Feuerwehr kostenlos Grundstücke übergeben.


Beitrag veröffentlicht

in

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar