Wir möchten Sie hiermit eindringlich bitten, Ihre Vierbeiner anzuleinen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Gefahrenabwehrverordnung der VG hin. Dort ist unter § 4 u.a. folgendes geregelt:
“ … (2) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. …“
Dies ist wichtig, da es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben und es ist auch immens wichtig für Radfahrer. Es gibt konkrete Beschwerden über Hunde, die Radfahrern ins Rad gelaufen sind und sie so zum Absteigen gezwungen wurden.
Wir bitten Sie im Interesse aller um Beachtung. Danke!
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