Pflicht zur E-Rechnung ab 1. April 2025

Worum geht es?

Zum 01.04.2025 tritt die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß  §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu übermitteln.

Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de an. Über diese Plattform können alle Unternehmen ab sofort elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung senden.

Mit Inkrafttreten der Verordnung muss die Rechnungsstellung darüber erfolgen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei (z. B. PDF) – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz (Standard XRechnung) dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Wie können Sie uns E-Rechnungen zukommen lassen?

  • Um eine E-Rechnung im Format XRechnung über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP an uns zu übermitteln, müssen Sie sich dort zunächst selbst registrieren.
  • Die Einreichung erfolgt nach Registrierung an den Zentralen E-Rechnungseingang RLP.
  • Die eingereichte E-Rechnung wird nach technischer und formaler Prüfung automatisch an die Verbandsgemeinde übermittelt.

Für die Verbandsgemeinde Wöllstein und ihre Ortsgemeinden gilt dabei die folgende Leitweg-ID:

Behördenname:Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Leitweg-ID:073315005000-001-66

Wo finden Sie weitere Informationen?


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