Wie schnell darf man im „verkehrsberuhigten Bereich“ fahren?

Eine großes Aufgebot war am 06.10.2010 dort vertreten: Polizei, Ordnungsamt und Ortsgemeinde, vertreten durch Ortsbürgermeisterin, Beigeordnete und viele Gemeinderatsmitglieder. Sie alle informierten mit Handzetteln und mündlichen Erläuterungen die Verkehrsteilnehmer über die Bedeutung des „verkehrsberuhigten Bereichs“.

Nicht alle wussten, dass Schrittgeschwindigkeit ca. 7 km/h bedeutet und dass in dieser Straße keine „Zone 30“ ist. Die Handzettel mit den Informationen zum verkehrsberuhigten Bereich wurden deshalb von den meisten gerne entgegen genommen.

Die Polizei, das Ordnungsamt und die Ortsgemeinde Wöllstein hoffen, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Verkehrsregeln beherzigen.

Hinweis: Das gilt natürlich auch für die verkehrsberuhigten Bereiche im Gebiet Rheinhessenring, Ringstraße, Inselstraße usw.

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