Unterrichtung der Einwohner
über die
6. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am 11. Dezember 2014
im Gemeindezentrum Wöllstein
Öffentlicher Teil: 18.15 Uhr – 18.55 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
1. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
– ab 18.50 Uhr
Beigeordneter Johannes Brüchert – zugleich stimmberechtigtes Mitglied der SPD-Fraktion
Beigeordneter Dirk Lammers
3. Ratsmitglieder:
Helmut Degen
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SPD-Fraktion
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Helga Erbelding
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CDU-Fraktion
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Silke Frohnhöfer
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CDU-Fraktion
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Stephan Frohnhöfer
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CDU-Fraktion
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Sabine Krieg
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SPD-Fraktion
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Dr. Dirk Maak
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FDP
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Hermann Müller
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CDU-Fraktion
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Gerhard Pfeiffer
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CDU-Fraktion
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Hans-Jürgen Piegacki
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SPD-Fraktion
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Achim Rathgeber
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SPD-Fraktion
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Dieter Sandrowski
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CDU-Fraktion
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Sebastian Schnabel
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CDU-Fraktion
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Kurt Voll
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SPD-Fraktion
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Leonie Weber
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Bündnis 90/Die Grünen
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4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Bürgermeister Gerd Rocker
5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
Tagesordnung:
II. Öffentlicher Teil:
TOP 3
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Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015 und 2016;
Beratung und Beschlussfassung
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TOP 4
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Umgestaltung des Netzknotens B 420/L 415; Sachstandsinformation;
Entscheidung über Beleuchtung; Beratung und Beschlussfassung
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TOP 5
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Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung
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TOP 6
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Renovierung einer gemeindeeigenen Wohnung im Wohnhaus
Kreuzstraße 15; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
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TOP 7
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Mitteilungen und Anfragen
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TOP 3
Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015
und 2016;
Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage brauchen die Realsteuerhebesätze u.E. nicht angepasst werden.
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Steuerhebesätze
Steuerart
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2015
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2016
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Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien
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300 v.H.
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300 v.H.
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Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke
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365 v.H.
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365 v.H.
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Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital
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365 v.H.
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365 v.H.
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Hundesteuer – für den 1. Hund
– für den 2. Hund
– für den 3. und jeden weiteren Hund
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42,00 €
54,00 €
72,00 €
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42,00 €
54,00 €
72,00 €
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Gebühren- und Beitragssätze
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Flächenbeiträge
Gebühren- / Beitragsart
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2015
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2016
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Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen
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0,00 € / ha
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0,00 € / ha
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Beitrag für die Durchführung der Weinbergshut
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30 € / ha
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30 € / ha
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Friedhof
I.
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Nutzungsrechte
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2015
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2016
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Überlassung einer Reihengrabstätte
– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
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120,00 €
180,00 €
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120,00 €
180,00 €
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Doppelgrabstätte
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360,00 €
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360,00 €
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Jede weitere Grabstätte
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180,00 €
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180,00 €
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Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab)
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120,00 €
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120,00 €
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Überlassung einer Urnengrabstätte (Urnenwand)
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1.050,00 €
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1.050,00 €
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II.
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Verlängerung der Nutzungsrechte
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– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
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4,00 €
6,00 €
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4,00 €
6,00 €
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Doppelgrabstätte
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12,00 €
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12,00 €
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|
jede weitere Grabstätte
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6,00 €
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6,00 €
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Urnengrabstätte (Erdgrab)
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4,00 €
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4,00 €
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Urnengrabstätte (Urnenwand)
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35,00 €
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35,00 €
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III
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Ausheben und Schließen der Gräber
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Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.
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IV
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Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
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Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.
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||
V
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Vorbereitung und Durchführung der Bestattung
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Pauschale
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30,00 €
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30,00 €
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VI
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Benutzung der Leichenhalle
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für die Aufbewahrung einer Leiche und/oder Durchführung einer Trauerfeier
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70,00 €
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70,00 €
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Benutzung der Kühlzelle durch Andere je Tag
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15,00 €
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15,00 €
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Reinigung der Leichenhalle
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77,00 €
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77,00 €
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VII
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Errichtung von Grabmälern
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Gebühren für die Grabmalerrichtung (Einzelgrab)
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15,00 €
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15,00 €
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Gebühren für die Grabmalerrichtung (sonstige)
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26,00 €
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26,00 €
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Beratung:
Ortsbürgermeisterin Müller erklärte, auch aus Sicht der Gemeindeverwaltung sei keine Anpassung erforderlich. Allerdings müssen die Gebühren für die neu angelegten Erdurnengräber noch kalkuliert und auch über die Nutzungsdauer gesprochen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Jahre 2015 und 2016, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. In der Gebührenordnung soll darauf hingewiesen werden, dass die in der Gebührenordnung unter „Friedhof I.“ genannte Gebühr für die Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab) nicht für die neu angelegten Erdurnengräber an der Friedhofsmauer gilt.
TOP 4
Umgestaltung des Netzknotens B 420/L 415; Sachstandsinformation;
Entscheidung über Beleuchtung; Beratung und Beschlussfassung
Mit diesem Thema hatte sich der Ortsgemeinderat bereits am 30.07.2014 befasst.
Die von der Gemeinde Wöllstein angeregten Punkte „Beleuchtung und rollstuhlgerechter Ausbau der Fußgängerquerung“ hat der LBM positiv aufgenommen. Um den Rollstuhlfahrern das Queren zu erleichtern, werden die Bordsteine an der Querungshilfe abgesenkt.
Einer Beleuchtung wird ebenfalls zugestimmt, jedoch hat die Gemeinde die Kosten hierfür zu übernehmen.
Die Beleuchtung (Bau, Betriebskosten, Unterhaltung, Wartung) müsste – wenn der Ortsgemeinderat dies weiterhin wünscht, durch die Ortsgemeinde Wöllstein übernommen werden. Frau Müller sprach sich dafür aus, dies umzusetzen.
Die weitere Anregung, die in der Regionalplanung enthaltene Ortsumgehung in die Planung aufzunehmen wurde nicht aufgenommen. Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis seitens des LBM vor, der von einer Ortsumgehung auf die L 415 spricht.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Kreisel am Netzknoten B 420/L 415 zu beleuchten. Die Kosten für die Beleuchtung übernimmt die Ortsgemeinde Wöllstein.
Weiterhin soll der LBM nochmals wegen der Planung des Kreisels angeschrieben werden. Es wird angeregt, die Planung zu verändern, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Anbindung eines weiteren Astes für eine Ortsumgehungsstraße möglich ist.
TOP 5
Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung
In § 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden entscheidet.
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat folgende Zuwendungen erhalten:
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
für Wöllsteiner Kindergärten 400,00 €
Silke Sitzius
für Küche Jugendtreff 150,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spenden und bedankte sich herzlich für die Spenden.
TOP 6
Renovierung einer gemeindeeigenen Wohnung im Wohnhaus Kreuzstraße 15;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Nachdem die Verbandsgemeindeverwaltung für diese Arbeiten Angebote eingeholt hat, liegen zwei Preisangebote vor. Sie beinhalten
Küche Boden und Fliesenspiegel
Bad komplett Boden und Wände
Günstigster Anbieter ist Fa. Klein aus Stein-Bockenheim mit 5.682,73 €.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Klein als günstigstem Anbieter den Auftrag zu erteilen.
TOP 7
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:
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Der Radweg nach Gumbsheim wurde fertig gestellt. Die Beschilderung wird bestellt und nach Lieferung montiert. Die Einweihung wird im Jahr 2015 erfolgen.
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Die Ortsgemeinde Wöllstein hat für die Herbstferienspiele einen Zuschuss der Kreisverwaltung Alzey-Worms in Höhe von 2.300,00 € bekommen. Ein herzliches Dankeschön geht an den Kreis!
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Die Verbands- und die Ortsgemeinde unterstützen den Schulelternbeirat der Grundschule finanziell bei der Erneuerung der „Gelben Füße“. Die Gemeinden treten ein, falls die Unfallkasse die Kosten für die Farbe nicht übernimmt.
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