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26. Sitzung OG-Rat Wöllstein vom 26.04.2012

Information der Einwohner
über die
26. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am 26. April 2012
 im Gemeindezentrum Wöllstein

 

Öffentlicher Teil: 19.04 Uhr – 19.55 Uhr

 

Anwesende:

1. Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Lucia Müller

 

2. Beigeordnete

1. Beigeordnete Iris Bechtoldt                      

2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion

3. Beigeordnete Ulrike Wirth

 

3. Ratsmitglieder:

Rainer Beuge                         – SPD-Fraktion

Johannes Brüchert                – SPD-Fraktion

Helmut Degen                                   – SPD-Fraktion          

Heinrich Frohnhöfer               – CDU-Fraktion         

Silke Frohnhöfer                    – CDU-Fraktion         

Dr. Dirk Maak                        – FDP-Fraktion          

Hermann Müller                     – CDU-Fraktion         

Joachim Müller                      – SPD-Fraktion          

Hans-Jürgen Piegacki           – SPD-Fraktion          

Thomas Pitthan                      – FDP-Fraktion

Dieter Sandrowski                 – CDU-Fraktion

Alfons Schnabel                     – CDU-Fraktion         

Uwe Schmidt                         – SPD-Fraktion

Kurt Voll                                 – SPD-Fraktion

Annerose Walk                      – SPD-Fraktion

Martin Walper                        – CDU-Fraktion

 

4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:

Herr Scheuermann, Bauabteilung

 

5. von der Ortsgemeinde:

Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin

 

Frau Müller begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß galt den Zuhörern, Herrn Schröder von der Allgemeinen Zeitung und Herrn Scheuermann von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

TOP 2

Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, Am alten Schloss, An der Siefersheimer Straße“;
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über Stellungnahmen aus der Unterrichtung betroffener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten
   Planentwurfs
c) Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
   gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden
   und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

TOP 3

Zusätzliche Zuweisung aus der Flurbereinigung Badenheim/Pleitersheim;
Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung

TOP 4

Bepflanzung des öffentlichen Grüns im Neubaugebiet „Im Flonheimer Weg II“;
Beauftragung eines Ingenieurbüros;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 5

Terrassensanierung Haus der Begegnung 
Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung

TOP 6

Überprüfung der Brücken im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 7

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge;
Festlegung der im Jahr 2012 auszubauenden Straße(n);
Beratung und Beschlussfassung

TOP 8

Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 9

WEA Badenheim
Sachstandsinformation

TOP 10

Neubau Funktionsräume und Sanierung Vereinsheim – TuS Wöllstein;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 11

Verkehrsangelegenheiten;
a) In der Rohrgewann
b) Ernst-Ludwig-Straße
Beratung und Beschlussfassung

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

  

II. Nichtöffentlicher Teil:

siehe gesonderte Niederschrift

 

 

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO

Eine Einwohnerin trug vor, dass vom Bolzplatz in der Maria-Hilf-Straße öfter Bälle auf die Straße gelangen. Sie fragte, ob es möglich sei, den Zugang zum Bolzplatz auf die andere Seite zu verlegen und zur Straße hin den Zaun zu erhöhen. Ortsbürgermeisterin Müller erklärte, der Zaun zum Bolzplatz sei im Rahmen der Überprüfung der Spielplätze angesprochen worden. Hier werden nach Prüfung durch die Verwaltung Maßnahmen getroffen.

Sie wies außerdem auf einen Baum in diesem Gebiet hin, den Kinder gerne zum Klettern nutzen. Allerdings seien einige Äste dürr, weshalb das Klettern gefährlich sein könnte.

Ebenso regte sie an, beim LBM anzufragen, ob an der Ampel B 420/Kreuznacher Straße auf der B 420 nicht eine gesonderte Grünphase für die Linksabbieger aus Richtung Gau-Bickel­­heim eingerichtet werden kann.

Ein Einwohner wies darauf hin, dass an der Ecke Schulrat-Spang-Straße/Barsac Allee ein Hinweis­­schild für den Radweg durchs Tälchen nach Neu-Bamberg fehlt.

 

TOP 2

Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, Am alten Schloss, An der Siefersheimer Straße“; 

a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über Stellungnahmen aus der Unterrichtung betroffener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, Am alten Schloss, An der Siefersheimer Straße“ lag in der Zeit vom 30.01.2012 bis 29.2.2012 gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung im amtlichen Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgte am 06.01.2012.

Die Behörden wurden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 03.01.2012 von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 29.02.2012 gebeten.

Die eingegangenen Anregungen wurden im vollen Wortlaut verlesen (hier teilweise gekürzt) und durch den Gemeinderat wie nachfolgend vermerkt behandelt:

1.    Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden gemäß §4, Abs. 1 i.V.m. § 1,
       Abs. 8 BauGB

Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den Bestimmungen des §4, Abs. 1 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB über die Planung unterrichtet und um fachliche Stellung­nahme gebeten.

 

Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – mit Schreiben vom 24.2.2012
  • Wasserversorgung Rheinhessen GmbH – mit Schreiben vom 17.1.2012
  • Wehrbereichsverwaltung West – mit Schreiben vom 18.1.2012
  • Fernleitungs-Betriebs-GmbH – mit Schreiben vom 23.1.2012
  • Landesamt für Geologie und Bergbau – mit Schreiben vom 18.1.2012
  • Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein – mit Schreiben vom 5.1.2012
  • Creos Deutschland GmbH – mit Schreiben vom 16.1.2012
  • RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH – mit Schreiben vom 24.1.2012
  • DB Services Immobilien-GmbH – mit Schreiben vom 18.1.2012
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft – mit Schreiben vom 25.1.2012
  • Landesbetrieb Mobilität Worms – mit Schreiben vom 27.2.2012
  • Deutsche Telekom – mit Schreiben vom 18.1.2012
  • Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG – mit Schreiben vom 10.1.2012
  • Handwerkskammer Rheinhessen – mit Schreiben vom 16.1.2012
  • DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück – mit Schreiben vom 12.1.2012
  • Vermessungs- und Katasteramt Alzey – mit Schreiben vom 20.2.2012
  • Elektrizitätswerk Rheinhessen AG – mit Schreiben vom 19.1.2012
  • Zweckverband Rheinhessische Schweiz – mit Schreiben vom 25.1.2012
  • Rhein-Main-Rohrgesellschaft – mit Schreiben vom 6.2.2012

Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme abgeben wird:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Schreiben vom 29.2.2012):

„ Sehr geehrte Damen und Herrn,

die geplante Aufhebung des Bebauungsplans, Teilgebiet „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am alten Schloss“ 2. Änderung und 1. Erweiterung, halten wir in immissionsrechtlicher Hinsicht für bedenklich.

Dieses Teilgebiet im Übergangsbereich zwischen der ehemals alten Ortslage und dem südlich angrenzenden WA-Gebiet, d.h. zwischen der Barsac-Allee und der Freiherr-von-Langsdorff-Straße ist gem. § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt. Östlich grenzt die Hofstelle eines Weinguts an.

Da zu befürchten ist, dass mit der Aufhebung des gesamten o.g. Bebauungsplanes und damit des hier in Rede stehenden Teilgebietes im Konflikt- oder Beschwerdefall Einschränkungen für das Weingut verbunden sein können und Entwicklungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind, sollte u.E. lediglich eine Teilaufhebung des Bebauungsplans unter Ausschluss des vorgenannten Teilgebiets erfolgen.“

 

Fachliche Stellungnahme:

Eine Beurteilung der Bebaubarkeit der Grundstücke, auch der Bebaubarkeit der landwirtschaftlichen Fläche, richtet sich künftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Bei der Beurteilung des Einfügens ist auch die Gebietstypisierung relevant. Dabei ist es wichtig, das gesamte Umfeld näher zu betrachten und nicht lediglich den östlich angrenzenden Teil mit den vier Wohnblocks. Gerade an dieser Stelle finden sich Einrichtungen für soziale Zwecke (Betreutes Wohnen, Haus Neubrech, Pfarrhaus, Kirche), gewerblich genutzte Gebäude (Mainzer Volksbank, Sparkasse, Blumenfachgeschäft, Pizzeria, Weinverkauf) und Wohnbauflächen.

Vor diesem Hintergrund muss man bei der Gebietstypisierung mindestens weiterhin von einem Mischgebiet ausgehen. Veränderungen ergeben sich somit sowohl für die Wohnbe­bauung als auch für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht. Beide Arten der Nutzung existieren bereits seit Jahren ohne nennenswertes Konfliktpotential, die Entwick­lungs­möglichkeiten ändern sich aufgrund der oben dargestellten unveränderten Gebietssituation nicht.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt an der Aufhebung des Bebauungsplans festzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

2. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3, Abs. 1 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß den Bestimmungen des §3, Abs. 1 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB über die Planung unterrichtet. Zwei Bürger haben abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme abzugeben wäre:

Ein Anwohner in der Freiherr-von-Langsdorff-Straße, äußerte seine Bedenken bezüglich der Aufhebung des Bebauungsplans „An der Siefersheimer Straße, Am Alten Schloss, In der Froschau“ in Wöllstein.

In seiner unmittelbaren Nachbarschaft befindet sich ein ca. 3.200 m² großes Grundstück, welches von der Barsac-Allee bis zur Freiherr-von-Langsdorff-Straße durchgängig ist. Der Anwohner befürchtet nun, dass nach Aufhebung des Bebauungsplans eine massive durchgängige „Riegelbebauung“ möglich wird. Mit Außerkrafttreten des Bebauungsplans fallen die Baufenster weg und er befürchtet, es könne ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten entstehen.

Fachliche Stellungnahme:

Die Bebaubarkeit richtet sich nach Aufhebung des Bebauungsplanes nach §34 BauGB (Innenbereich). Sowohl die Untere Bauaufsichtsbehörde, als auch die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein sind sich einig, dass sich eine durchgängige „Riegelbebauung“ nicht einfügt. Der rückwärtige Bereich ist derzeit von jeglicher Bebauung freizuhalten, bauliche Anlagen haben sich an der jeweiligen Erschließungsstraße zu orientieren.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt an der Aufhebung des Bebauungsplans festzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Eine Anwohnerin in der Schulrat-Spang-Straße schrieb:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde die Aufhebung des o.g. Bebauungsplanes bekannt gegeben.

Als Grundstückseigentümerin eines betroffenen Grundstücke möchte ich anregen, die Vorschriften, betreffend der Grundstückseinfriedung, des bisherigen Bebauungsplanes beizubehalten.

Dies hat mehrere Gründe. Zum einen sind der überwiegende Teil der Grundstücke nach den bisher geltenden Bestimmungen eingefriedet. Von daher sollten auch die noch nicht bebauten / eingefriedeten Grundstücke sich der Umgebung anpassen.

Weiterhin gebe ich zu Bedenken, dass es sich bei der Schulrat-Spang-Straße um eine mittlerweile, durch Schule, Kindergarten und andere öffentliche Einrichtungen, belebte Straße handelt. Sollte es daher den Anliegern möglich werden, ihre Grundstücke, entweder zum Nachbarn hin, oder aber straßenseitig, bis zu einer Höhe von 2 Metern einzufrieden, entstehen hierdurch zusätzliche Gefahrenstellen.

Sollten nämlich der Eigentümer … sein Grundstück mit einer massiven Einfriedung bis zu 2 Metern einfrieden dürfen, wird mir hier jede Möglichkeit der Einsicht bei Ausfahren aus meiner Garage genommen.

Hierzu ist anzumerken, dass der Bürgersteig seit Einführung der Einbahnregelung, -obwohl die Straße für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße freigegeben- von Kindern, jeden Alters, und vor allem von Erwachsenen befahren wird. Bergab mit dem entsprechenden Tempo, was zusätzliche Gefahrensituationen schafft. …“

Fachliche Stellungnahme:

Bauliche Vorhaben, einschließlich Einfriedungen jeglicher Art (vgl. Kommentierung zum Baugesetzbuch von Brügelmann zu § 29 BauGB Rn 27), müssen sich in die nähere Umgebung einfügen. Da die Einfriedungen im Wohngebiet den derzeitigen Festsetzungen entsprechen, haben sich künftig zu errichtende Einfriedungen nach den bestehenden zu orientieren. Dadurch sind gerade im vorderen Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze Einfriedungen von bis zu zwei Metern nicht zulässig. Die Bedenken sind daher als unbegründet anzusehen. Bisher waren Einfriedungen lediglich bis 0,80 m in massiver und 1,50 m in nicht massiver Bauweise möglich.

 

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt an der Aufhebung des Bebauungsplans festzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

b) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten
    Planentwurfs

Die nach a. gefassten Beschlüsse werden aufgenommen und eingearbeitet. Der Ortsge­meinderat hat die geänderten Planentwürfe zu beraten und Beschluss über die Annahme zu fassen.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, nach Einarbeitung der Änderungen und eingehender Beratung die Planunterlagen anzunehmen.

 

c) Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
   gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden
   und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Im Anschluss hat der Ortsgemeinderat Wöllstein, unter Einarbeitung der Beschlüsse zu a) und der Planannahme unter b) gemäß §§ 3, Abs. 2 und 4, Abs. 2 BauGB den Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zu fassen.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4, Abs. 2 BauGB.

 

TOP 3

Zusätzliche Zuweisung aus der Flurbereinigung Badenheim/Pleitersheim; 
Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung

Sachvortrag

Das DLR Bad Kreuznach hat mitgeteilt, dass im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Badenheim-Pleitersheim der Nachtrag I des Flurbereinigungsplanes ansteht. In diesem werden Änderungen aufgenommen, die sich im Zuge der Überarbeitung des im letzten Jahr vorgestellten Flurbereinigungsplanes ergeben haben.

 

Eine solche Änderung könnte sich für die Abfindung der Ortsgemeinde Wöllstein ergeben. Im Bereich der zugeteilten Flächen entlang des Seegrabens können der Ortsgemeinde Wöll­stein weitere ca. 380 Werteinheiten zugeteilt werden. Diese Mehrausweisung entspräche ca. 400 m², die in der „Unteren Sommerangewann“ im Anschluss an den Gewässerrandstreifen zugeteilt würden.

Mehr- bzw. Minderausweisungen von Werteinheiten werden im Zuge des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens mit dem Faktor 1,5 kapitalisiert. Somit müsste die Ortsgemeinde Wöllstein für die geplante Mehrausweisung von 380 Werteinheiten 570 Euro bezahlen.

Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss hat einstimmig der Zuweisung zugestimmt und empfiehlt einen Verzicht auf Bezuschussung, da dann das Gelände in vollem Umfang als Ausgleichsfläche genutzt werden kann.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wöllstein stimmte der zusätzlichen Zuweisung von ca. 400 m² in der „Unteren Sommerangewann“ sowie dem Verzicht auf die Bezuschussung einstimmig zu.

 

TOP 4
Bepflanzung des öffentlichen Grüns im Neubaugebiet „Im Flonheimer Weg II“;
Beauftragung eines Ingenieurbüros;
Beratung und Beschlussfassung

Sachvortrag

Das Neubaugebiet ist größtenteils bebaut, jetzt steht die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen in diesem Gebiet an. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dipl.-Ing. Horst Schöpel, Freier Landschaftsarchitekt, zu beauftragen, da dieser auch bereits die Ausgleichsflächenplanung im Bebauungsplan­verfahren erbracht hat.

Herr Schöpel hat ein Angebot vorgelegt, das die Verwaltung geprüft und als angemessen bewertet hat. 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Herrn Schöpel mit den Ingenieurleistungen zur Bepflanzung des öffentlichen Grüns im Neubaugebiet „Im Flonheimer Weg II“ gemäß seinem Angebot zu beauftragen.

 

TOP 5

Terrassensanierung Haus der Begegnung 
Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung
 

Sachvortrag:

Der gesamte Fliesebelag im Außenbereich ist in einem sehr desolaten Zustand. Ein Großteil der Fliesen wurde durch Frosteinwirkung abgesprengt, Fugen an den Anschlussbereichen sind undicht. Die Abdichtung unter den Fliesen ist nicht mehr intakt, im Gebäudeinneren zeichnen sich bereits Feuchteschäden ab.

Im Rahmen einer Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden von 7 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, insgesamt wurden 3 Angebote und ein Nebenangebot abgegeben. Dieses wurde nicht gewertet, da die Anforderungen nicht erfüllt wurden. Der günstigste Anbieter ist Fa. HBS Ulla mit einem Betrag von 15.027,02 €, einschl. Beschichtung der Rampe.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, der günstigst bietenden Firma HBS Ulla zum Angebotspreis von 15.027,02 € den Auftrag zu erteilen. 

 

TOP 6
Überprüfung der Brücken im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe;
Beratung und Beschlussfassung

Ortsbürgermeisterin Müller trug vor, dass die Verwaltung mitgeteilt hat, dass nach DIN 1076 an den Brücken alle 6 Jahre eine Hauptprüfung durchzuführen ist und dazwischen – 3 Jahre nach einer Hauptprüfung – einfache Prüfungen vorgenommen werden müssen. Der Ver­waltung liegt ein Angebot des Ing.-Büros Verheyen für alle Brücken in der Verbandsgemein­de vor. Die Leistungen sollten nach Möglichkeit gemeinsam vergeben werden. In Wöllstein sind 12 Brücken zu prüfen, die Kosten hierfür belaufen sich auf  9.728,75 €.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, den Auftrag gemäß dem vorliegenden Angebot an das Ingenieurbüro Verheyen zu vergeben.

 

TOP 7
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge;
Festlegung der im Jahr 2012 auszubauenden Straße(n);
Sachstandsinformation

Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass sich der Ortsgemeinderat Wöllstein im Jahr 2010 erstmalig mit den Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen befasst und nach vielen Sitzungen am 10.11.2011 die Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge beschlossen hat.

Nun gilt es für den ersten Abrechnungszeitraum 2011 bis 2013 die auszubauenden Straßen festzulegen.

Die Verwaltung hat gemeinsam mit Herrn Bayer vom Ingenieurbüro Bayer und Winkler aus Mainz eine Ortsbesichtigung der Straßen vorgenommen. Herr Bayer hatte in der Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses vom 01. März 2012 das Ergebnis seiner Bewertung vorgestellt.

Bei der anschließenden Beratung und auch in der Ausschusssitzung letzte Woche wurde jedoch festgestellt, dass noch weiterer Klärungsbedarf besteht. Auch wurde der Wunsch nach einer gemeinsamen Begehung der durch das Ingenieurbüro und der Verwaltung vorgeschlagenen Straßen geäußert.

Aus diesem Grunde wurde von Seiten der Fraktionen der Wunsch auf Absetzung dieses TOP herangetragen, die Begehung der Straßen findet im Rahmen einer Ausschusssitzung am 04. Mai 2012 statt.

.

TOP 8
Annahme von Spenden;
Beratung und Beschlussfassung

Zuwendungen von Privaten werden in den letzten Jahren zunehmend zu einem wichtigen und üblichen Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da im Einzelfall die Annahme von Zuwen­dun­gen im Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung der Amtsträger als problematisch angesehen werden könnte, soll mit dem Gesetzentwurf für die Einwerbung und Annahme dieser Zuwendungen ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgegeben werden.

Damit soll zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig ist und zum anderen soll dadurch ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden.

In der Neufassung des § 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung entscheidet.

Im März 2012 erhielt die Ortsgemeinde Wöllstein folgende Spende:

 

Ernst K. Jungk                       Umwelttag der Gemeinde                 100,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der vorgenannten Spende für das Haushaltsjahr 2012 und bedankte sich bei Herrn Jungk.

 

TOP 9
WEA Badenheim
Sachstandsinformation

Ortsbürgermeisterin Müller informierte, dass die Baugenehmigung für eine Windenergie­anlage in der Gemarkung Badenheim erteilt wurde. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat durch Herrn Rechtsanwalt Emrich Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. In den Ratssitzungen wird berichtet,  wie sich die Sache weiter entwickelt.

 

TOP 10
Neubau Funktionsräume und Sanierung Vereinsheim – TuS Wöllstein;
Sachstandsinformation

Die Vorsitzende trug vor, dass der TuS Wöllstein im Jahre 2002 einen Förderantrag für die Sanierung des Vereinsheimes und den Neubau von Funktionsräumen am Freizeit- und Sportgelände Schlossstadion gestellt hat. Der Antrag war mit der Ortsgemeinde Wöllstein, die Eigentümerin des Vereinsheimes ist, abgestimmt und auch die Verbandsgemeinde­verwaltung war im Planungsprozess beteiligt.

Mitte 2010 erhielt der TuS die Mitteilung, dass das Projekt nun an erster Stelle bei den Normprojekten steht.

Seit Antragstellung haben sich aber verschiedene Änderungen in Bezug auf die Finanzie­rung dieses Projektes ergeben und er TuS hat Kontakt mit Orts- und Verbandsgemeinde aufgenommen, um die Realisierung zu klären. Insbesondere hat auch der Kreis die Förderung von Sportstätten ausgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass auch das ehrenamtliche Engagement in Vereinen rückläufig ist, was sich hier auf die ehemals veranschlagte Eigenleistung des TS negativ auswirkt.

Der Ortsgemeinderat Wöllstein hat das Thema im Juli 2011 ausgiebig beraten, sah sich aber damals aufgrund des nicht vorliegenden Haushalts 2011 nicht in der Lage, eine Entschei­dung zu treffen. Der TuS hat deshalb die Kreisverwaltung angeschrieben und eine Verschie­bung in das Haushaltsjahr 2012 beantragt.

Nun gilt es erneut zu beraten und vor allem auch Entscheidungen treffen. Es hat sich aber letzte Woche in der Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses herausge­stellt, dass vorher noch erheblicher Klärungsbedarf mit TuS, Verbandsgemeinde, Kreisver­waltung und der ADD besteht.

Das Gespräch mit dem TuS-Vorstand hat bereits stattgefunden, aber die weiteren Gesprä­che müssen noch geführt werden. Dies soll schnellstens geschehen, damit in einer der nächsten Sitzungen der TOP endgültig entschieden werden kann.

 

TOP 11
Verkehrsangelegenheiten;
a) In der Rohrgewann
b) Ernst-Ludwig-Straße
Beratung und Beschlussfassung

a) „In der Rohrgewann“

Sachvortrag:

An die Gemeinde wurde von Anliegern der Straße „In der Rohrgewann“ der Antrag auf Ein­richtung eines Einbahnverkehrs für die Straße „ In der Rohrgewann“ gestellt, da die Anordnung des Halteverbots nicht die gewünschte Verbesserung des Verkehrsflusses gebracht hat.  Es wird folgende Fahrtrichtung vorgeschlagen:  Von der B 420 aus soll die erste Straße nach rechts als Zufahrt zu den Grundstücken genutzt werden, über die Parallelstraße soll wieder abgefahren werden. Die Peter­-Caesar-Allee und die kurze Strecke zu JOMO sollen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden können.

Auch der OG-Rat hatte sich bereits in der Vergangenheit mit dem Thema befasst und Halteverbotszonen angeordnet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat befürwortete den Vorschlag der Anlieger und beauftragte Ortsbürger­meisterin Müller, die Umsetzung dieses Vorschlags beim Ordnungsamt der Verbandsge­meinde­verwaltung zu beantragen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 b) Ernst-Ludwig-Straße

Sachvortrag:

Ein Bürger hat sich Gedanken über die Verkehrsregelung in der Ernst-Ludwig-Straße gemacht und gegenüber der Gemeinde und dem Gemeinderat angeregt, die Straße etwa in Höhe des Rathauses zu sperren, so dass kein Durchgangsverkehr mehr möglich ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat hält den Vorschlag für nicht umsetzbar. Der Bürger soll von der Entschei­dung schriftlich unterrichtet werden.  Auch diese Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

TOP 12
Mitteilungen und Anfragen
 

Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:

 

Der Baubeginn des  Pflegeheims wird am 07. Mai 2012 sein. Es gab in der letzten Woche nochmals eine Vorstellung. Frau Müller wies darauf hin, dass aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt der Eindruck entstehen konnte, dass dies eine Veranstaltung der Ortsgemeinde gewesen sei. Dies war nicht so, Frau Müller war als Gesprächsteilnehmerin mit eingeladen.
Nachdem eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt wurde auch der Kaufpreis überwiesen und ging gestern auf dem Konto der VG-Kasse ein.

Teilplan Windenergienutzung
Dazu hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe mitgeteilt, dass die Stellungnahme des Ortsgemeinderates Wöllstein zur Kenntnis genommen wird.

Betriebskontrolle Küche KiTa Rasselbande
Bei der Betriebskontrolle durch das Veterinär- und Gesundheitsamt  der Kreisverwaltung Alzey-Worms ergaben sich keine Mängel.

Kontrolle Spielplätze
Die Kontrolle der Spielplätze ergab einige Mängel, die gemeinsam mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde in Angriff genommen werden. Soweit sie nicht mit dem gemeind­lichen Bauhof behoben werden können,  wird der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrs­ausschuss und der Gemeinderat damit befasst, um die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.

Illegale Ablagerung
Durch einen aufmerksamen Mitbürger wurde die illegale Ablagerung von großer Mengen Spargel-Enden an der Dunzel gemeldet. Die Gemeinde hat bei der Polizei Anzeige erstattet.

Konzessionsabgabe für 2011
Die EWR hat die Stromkonzessionsabgabe für 2011 mit 138.830,95 € errechnet.
Im Jahr 2010 betrug sie 126.369,62 €, im Jahr 2009 144.249,64 € und im Jahr 2008 144.373,87 €.

Abrechnung Wegebaukosten 2011
Die Gesamtkosten für den Wirtschaftswegebau betrugen  74.730,91 €, dafür gibt es eine Landeszuweisung von 41.102,00 €, d.h. 33.628,91 € sind noch zu tragen. Dies wird durch die Jagdgenossenschaft übernommen.

Zuschuss vom Jugendamt
Für den Jugendtreff wurden verschiedene Arbeitsmittel ange­schafft: Kosten 446,04 €. Das Kreisjugendamt hat einen Zuschuss in Höhe von 148,68 € gezahlt, wofür herzlich gedankt wird.

Osterferienspiele
Die Osterferienspiele waren wieder gut besucht und es hat alles gut funktioniert: Die 80 Plätze waren ruckzuck vergeben. Die Kosten beliefen sich auf 2.458,25 €, auch hier erwarten wird ein Zuschuss durch das Kreisjugendamt erwartet, der aber noch nicht gewährt ist.
Frau Müller bedankte sich ganz besonders bei den ehrenamtlichen Köchen und Köchinnen, Dank deren Hilfe wieder ein schmackhaftes Essen für Ferienspielekinder und –helfer angeboten werden konnte.

150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wöllstein
Am Wochenende feiert die Freiwillige Feuerwehr Wöllstein ihr 150-jähriges Bestehen: Frau Müller forderte die Ratsmitglieder auf die Feuerwehr zu besuchen und dadurch zu zeigen, dass wir das enorme ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr anerkennen. Die Veranstaltungen finden alle im Gemeindezentrum statt.

Die Realschule plus renoviert derzeit das Buswartehäuschen in der Siefersheimer Straße. Es sind Schülerinnen der Klasse 7, die von den Lehrerinnen Frau Seitz und Frau Seidenabel unterstützt werden. Die Farben wurden gesponsert von RWE. Frau Müller bedankte sich für das große Engagement der Schule.


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