32. Sitzung OG-Rat Wöllstein am 28.11.2012

Unterrichtung der Einwohner

über die

32. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein

am Mittwoch, 28. November 2012

 im Gemeindezentrum Wöllstein

 

 

 

Öffentlicher Teil:

Beginn:  19.00 Uhr – 19.55 Uhr

 

Anwesende:

1. Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Lucia Müller

 

2. Beigeordnete

1. Beigeordnete Iris Bechtoldt                      
2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion

 

3. Ratsmitglieder:

Rainer Beuge                         – SPD-Fraktion
Johannes Brüchert                – SPD-Fraktion
Heinrich Frohnhöfer               – CDU-Fraktion         
Silke Frohnhöfer                    – CDU-Fraktion         
Dr. Dirk Maak                        – FDP-Fraktion          
Hermann Müller                     – CDU-Fraktion         
Joachim Müller                      – SPD-Fraktion           ab 19.45 Uhr  
Gerhard Pfeiffer                    – CDU-Fraktion
Hans-Jürgen Piegacki           – SPD-Fraktion          
Thomas Pitthan                      – FDP-Fraktion
Hans-Willi Rathgeber             – SPD-Fraktion
Dieter Sandrowski                 – CDU-Fraktion
Alfons Schnabel                     – CDU-Fraktion
Sebastian Schnabel               – CDU-Fraktion         
Uwe Schmidt                         – SPD-Fraktion
Kurt Voll                                 – SPD-Fraktion
 
4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Bürgermeister Gerd Rocker
Herr Amtsrat Gernot Emrich

 

5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin

 

Frau Müller begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß galt den Zuhörern sowie Herrn Bürgermeister Rocker und Herrn Emrich von der VG. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt.
Zur Tagesordnung wurde nicht das Wort gewünscht. Ortsbürgermeisterin Müller  bat darum, TOP 5 abzusetzen, da hierzu kein Angebot abgegeben wurde. Dem stimmte der Rat einstimmig zu.

 

Tagesordnung:

 

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

TOP 2

Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Haushaltsjahre 2013 und 2014;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 3

Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße,

Am alten Schloss“ nebst 1. Erweiterung und Änderung

a) Beratung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der

   Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  

    (Abwägung)

b) Beratung zum Satzungsbeschluss zur Aufhebung gemäß § 10 Abs. 1

    i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Beratung und Empfehlungsbeschluss

TOP 4

Radweg Wöllstein – Gumbsheim; Antrag der SPD-Fraktion;

Information

TOP 5

Flutlichtanlage Hartplatz Wöllstein; Auftragsvergabe    – abgesetzt –  

Beratung und Beschlussfassung

TOP 6

Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Ernst-Ludwig-Straße 43;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 7

Annahme von Spenden;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 8

Neuvergabe der Grabbereitung auf dem Wöllsteiner Friedhof;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 9

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes;

Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 10

Vergabe von Baumfällarbeiten am Wasserturm;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 11

Sanierungsangelegenheiten; Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

 

II. Nichtöffentlicher Teil:

gesonderte Niederschrift

 

 

TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO
Von den anwesenden Einwohnern wurde keine Frage gestellt, auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor.

 

 

TOP 2
Festlegung der Hebesätze der Steuern, Gebühren und Beiträge für die Haushaltsjahre 2013 und 2014;
Beratung und Beschlussfassung
 
Die Verwaltung hat folgende Beschlussvorlage vorgelegt:
 
Vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Abgabenveranlagung in Verbindung mit der Haushaltsplanung ist es erforderlich, dass die gemeindlichen Hebesätze für die Jahre 2013-2014 rechtzeitig beschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage brauchen die Realsteuerhebesätze u.E. nicht angepasst werden.

 

  • Steuerhebesätze

 

Steuerart

2013

2014

Grundsteuer A  – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien

290 v.H.

290 v.H.

Grundsteuer B  – für sonstige Grundstücke

338 v.H.

338 v.H.

Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital

352 v.H.

352 v.H.

Hundesteuer     – für den 1. Hund

                           – für den 2. Hund

                           – für den 3. und jeden weiteren Hund

42,00 €

54,00 €

72,00 €

42,00 €

54,00 €

72,00 €

 

  • Gebühren- und Beitragssätze

 

  • Flächenbeiträge

 

Gebühren- / Beitragsart

2013

2014

Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Weinbergswegen

0,00 € / ha

0,00 € / ha

Beitrag für die Durchführung der Weinbergshut

30 € / ha

30 € / ha

 

  • Friedhof

 

I.

 

Nutzungsrechte

2013

2014

 

 

Überlassung einer Reihengrabstätte

– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

 

120,00 €

180,00 €

 

120,00 €

180,00 €

 

 

Doppelgrabstätte

360,00 €

360,00 €

 

 

Jede weitere Grabstätte

180,00 €

180,00 €

 

 

Überlassung einer Urnengrabstätte (Erdgrab)

120,00 €

120,00 €

 

 

Überlassung einer Urnengrabstätte (Urnenwand)

1.050,00 €

1.050,00 €

II.

 

Verlängerung der Nutzungsrechte

 

 

 

– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

4,00 €

6,00 €

4,00 €

6,00 €

 

 

Doppelgrabstätte

12,00 €

12,00 €

 

 

jede weitere Grabstätte

6,00 €

6,00 €

 

 

 Urnengrabstätte (Erdgrab)

4,00 €

4,00 €

 

 

Urnengrabstätte (Urnenwand)

35,00 €

35,00 €

III

 

Ausheben und Schließen der Gräber

 

 

 

 

Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.

IV

 

Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

 

 

 

Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.

V

 

Vorbereitung und Durchführung der Bestattung

 

 

 

Pauschale

205,00 €

205,00 €

VI

 

Benutzung der Leichenhalle

 

 

 

     für die Aufbewahrung einer Leiche und/oder Durchführung einer Trauerfeier

70,00 €

70,00 €

 

 

Benutzung der Kühlzelle durch Andere je Tag

15,00 €

15,00 €

 

 

Reinigung der Leichenhalle

77,00 €

77,00 €

VII

 

Errichtung von Grabmälern

 

 

 

Gebühren für die Grabmalerrichtung (Einzelgrab)

15,00 €

15,00 €

 

 

Gebühren für die Grabmalerrichtung (sonstige)

26,00 €

26,00 €

     

Die Sätze entsprechen den im Jahr 2012 gültigen Hebesätzen.

 

Beschluss:

Der Rat stimmte der vorgeschlagenen Festsetzung einstimmig zu.

 

 

TOP 3
Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße,
Am alten Schloss“ nebst 1. Erweiterung und Änderung
a) Beratung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit
    und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Abwägung)
b) Beratung zum Satzungsbeschluss zur Aufhebung gemäß § 10 Abs. 1
    i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Beratung und Empfehlungsbeschluss

 

 

  1. a.      Der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am Alten Schloss“ lag in der Zeit vom 16.7.2012 bis 15.8.2012 gemäß § 3, Abs. 2 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB öffentlich aus. Die öffentliche Bekannt­machung der Auslegung im amtlichen Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgte am 28.6.2012.

 

Die Behörden wurden mit Schreiben vom 19.6.2012 von der öffentlichen Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 15.8.2012 gebeten.

Die eingegangenen Anregungen wurden im vollen Wortlaut verlesen und durch den Ortsgemeinderat wie nachfolgend vermerkt behandelt:

 

1.    Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange   

       gemäß  §4, Abs. 2 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB

 

Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den Bestimmungen des §4, Abs. 2 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB über die Planung mit Schreiben vom 15.6.2012 informiert und um fachliche Stellungnahme gebeten.

 

Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – mit Schreiben vom 27.6.2012
  • Wasserversorgung Rheinhessen GmbH – mit Schreiben vom 28.6.2012
  • Wehrbereichsverwaltung West – mit Schreiben vom 22.6.2012
  • Fernleitungs-Betriebs-GmbH – mit Schreiben vom 16.7.2012
  • Landesamt für Geologie und Bergbau – mit Schreiben vom 20.7.2012
  • Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein – mit Schreiben vom 19.6.2012
  • Creos Deutschland GmbH – mit Schreiben vom 27.6.2012
  • RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH – mit Schreiben vom 29.6.2012
  • DB Services Immobilien-GmbH – mit Schreiben vom 27.6.2012
  • Landesbetrieb Mobilität Worms – mit Schreiben vom 17.8.2012
  • Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG – mit Schreiben vom 20.6.2012
  • Handwerkskammer Rheinhessen – mit Schreiben vom 13.8.2012
  • Vermessungs- und Katasteramt Alzey – mit Schreiben vom 26.7.2012
  • Elektrizitätswerk Rheinhessen AG – mit Schreiben vom 9.8.2012
  • Zweckverband Rheinhessische Schweiz – mit Schreiben vom 21.6.2012
  • Rhein-Main-Rohrgesellschaft – mit Schreiben vom 25.6.2012
  • Naturschutzverbände:
  1. LAG Natur und Umwelt RLP – mit Schreiben vom 12.7.2012
  2. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald RLP – mit Schreiben vom 25.7.2012
  3. Pollichia – mit Schreiben vom 9.7.2012
  4. Deutsche Gebirgs- und Wandervereine RLP – mit Schreiben vom 20.6.2012

 

Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme abgeben wird:

 

1. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Schreiben vom 10.8.2012)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stellen fest, dass die von hier aus mit Schreiben vom 23.02.2012 vorgetragenen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten.

Da wir unverändert befürchten, dass durch die Aufhebung o.g. Bebauungsplanes die Entwicklung des bestehenden Weingutes eingeschränkt wird, halten wir die Bedenken in vollem Umfang aufrecht.

 

Fachliche Stellungnahme:

Der Ortsgemeinderat hat sich mit der Stellungnahme in seiner Sitzung am 26.4.2012 intensiv beschäftigt und hat die einzelnen Interessen bzw. Belange untereinander sowie gegenseitig ausführlich abgewogen. Der Ortsgemeinderat hat sich zudem mit der künftigen rechtlichen Situation auseinandergesetzt und sah die Bedenken schließlich nicht, sodass er am Ende an der Aufhebung des B-Plans festgehalten hat.

Seither hat sich weder an der Rechtssituation noch an der Auffassung der Bedenken etwas geändert, sodass weiterhin an der Aufhebung festgehalten und der Bebauungsplan aufge­hoben werden sollte.

Die fachliche Stellungnahme vom 26.4.2012 wird Bestandteil dieser Abwägung.

 

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschloss, an der Aufhebung des Bebauungsplanes festzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung gefasst.

 

Die Landwirtschaftskammer nahm in ihrer Stellungnahme Bezug auf dieses Schreiben:
Weiteres Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 23.2.2012 (informativ):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Aufhebung des Bebauungsplans, Teilgebiet „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am alten Schloss“ 2. Änderung und 1. Erweiterung, halten wir in immissionsrechtlicher Hinsicht für bedenklich.
Dieses Teilgebiet im Übergangsbereich zwischen der ehemals alten Ortslage und dem südlich angrenzenden WA-Gebiet, d.h. zwischen der Barsac-Allee und der Freiherr-von Langsdorff-Straße ist gem. § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt. Östlich grenzt die Hofstelle eines Weinguts an.
Da zu befürchten ist, dass mit der Aufhebung des gesamten o.g. Bebauungsplanes und damit des hier in Rede stehenden Teilgebietes im Konflikt- oder Beschwerdefall Ein­schrän­kungen für das Weingut verbunden sein können und Entwicklungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind, sollte u.E. lediglich eine Teilaufhebung des Bebauungsplans unter Ausschluss des vorgenannten Teilgebiets erfolgen.

 

Fachliche Stellungnahme:
Eine Beurteilung der Bebaubarkeit der Grundstücke, auch der Bebaubarkeit des landwirt­schaftlichen Fläche, richtet sich künftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Bei der Beur­teilung des Einfügens ist auch die Gebietstypisierung relevant. Dabei ist es wichtig das gesamte Umfeld näher zu betrachten und nicht lediglich den östlich angrenzenden Teil mit den vier Wohnblocks. Gerade an dieser Stelle finden sich Einrichtungen für soziale Zwecke (Betreutes Wohnen, Haus Neubrech, Pfarrhaus, Kirche), gewerblich genutzte Gebäude (Mainzer Volksbank, Sparkasse, Blumenfachgeschäft, Pizzeria, Weinverkauf) und Wohnbau­flächen.
Vor diesem Hintergrund muss man bei der Gebietstypisierung mindestens weiterhin von einem Mischgebiet ausgehen. Veränderungen ergeben sich somit sowohl weder für die Wohnbebauung noch für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht. Beide Arten der Nutzung existieren bereits seit Jahren ohne nennenswertes Konfliktpotential, die Entwicklungs­möglichkeiten ändern sich aufgrund der oben dargestellten unveränderten Gebietssituation nicht.

 

2. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3, Abs. 1 i.V.m. §1, Abs.
    BauGB
 
Die Öffentlichkeit wurde gemäß den Bestimmungen des §3, Abs. 2 i.V.m. §1, Abs. 8 BauGB über die Planung zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Es haben keine Bürger abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht eine Stellung­nahme abzugeben wäre.
 
 
  1. b.      Im Anschluss hatte der Ortsgemeinderat Wöllstein, unter Beachtung der Beschlüsse zu a., gemäß § 10, Abs. 1 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „In der Froschau, An der Siefersheimer Straße, Am Alten Schloss“ inklusive Erweiterung und Änderungen für beide Abschnitte zu fassen.
 
–          Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst folgende Grundstücke: Flur 3, Parzelle 423/1, 423/2, 424/1, 425/1, 426, 427/1, 427/10, 427/13, 427/14, 427/15, 427/16, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 445, 446, 465, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 456, 455, 51/9, 51/8, 51/10, 51/6, 51/1, 443/1, 443/2, 444, 457, 458, 459, 460, 461, 463/2, 463/3, 463/4, 463/7, 464/5, 464/4, 464/3, 470, 471, 469, 468, 467, 466, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, Teile aus 421/6
Flur 19, Parzelle 155, 114, 14/3, 15/1, 16/3, 17/2, 18/2, 91/1 (teilweise), 6, 7, 5/1, 5/2, 5/3, 87/6, 89/1, 3/2, 3/3, 2/3, 2/2, 1/4, 1/6, 1/3, 1/1, 134/3 (teilweise), 90/2 (teilweise), 90/1, 87/3,
Flur 20, Parzelle 206/1 (teilweise), 240/1, 53/5 (teilweise), 211 (teilweise), 53/6, 212 (teilweise), 52/11, 52/10, 52/8, 52/4 und 52/9
–          Bestandteil der Aufhebungssatzung sind die Planurkunde mit den zeichnerischen Festsetzungen und die textlichen Festsetzungen (in der Fassung nach dem heutigen Satzungsbeschluss).
–          Die Aufhebungssatzung tritt nach Ausfertigung mit der Bekanntmachung gemäß §10, Abs. 3 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB in Kraft.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss einstimmig unter Einarbeitung der Beschlüsse zu a. die Aufhebung der Satzung gemäß §10, Abs. 1 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB.
 
 
TOP 4
Radweg Wöllstein – Gumbsheim; Antrag der SPD-Fraktion;
Information
 
Ratsmitglied Piegacki trug für die SPD-Fraktion vor, dass der Radweg nach Gumbsheim vor etwa 12 – 15 Jahren bis zur Hälfte gebaut wurde. Die Fertigstellung sollte im Rahmen des in diesem Gebiet beabsichtigten Bebauungsplans erfolgen, der jedoch nicht in Kraft gesetzt wurde. Daher schließt sich an den ausgebauten Teil jetzt ein unbefestigter Wirtschaftsweg an. Da die Gumbsheimer Einwohner die Infrastruktur der Gemeinde Wöllstein mitnutzen – Schulen, Kindergärten, Einkaufs­möglichkeiten – wäre eine gute Radwegverbindung sehr vorteilhaft. Auch Wöllsteiner fahren natürlich nach Gumbsheim und zu den Tennisplätzen, dem Hundeplatz, dem Grillplatz.
Da die Trasse parallel zur Kreisstraße verläuft, wäre es Aufgabe des Kreises, den Radweg zu verwirklichen, aus finanziellen Gründen ist dies allerdings nicht möglich.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es werden auf absehbare Zeit lediglich Radwege mit überörtlichem Charakter gebaut.
Herr Piegacki erklärte, der Radweg sollte jetzt durch die Ortsgemeinden Wöllstein und Gumbsheim fertig gestellt werden. Er bat die Verwaltung, mit der Gemeinde Gumbsheim Kontakt aufzunehmen.
 
Ortsbürgermeisterin Müller trug vor, dass sie bereits im April 2012 die  Kreisverwaltung – Herrn Landrat Görisch – dazu angeschrieben und um Aufnahme des Radweges in das Straßenausbauprogramm 2013 gebeten hatte. In der umfangreichen Begründung waren auch die vorgenannten Gründe vorgetragen und eine Kostenschätzung mit Streckenverlauf vorgelegt worden.
Bereits im Frühjahr war eine  Kosten­schätzung durch die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt worden: Die noch auszubauende Strecke ist ca. 270 m lang und sollte als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg errichtet werden. Die Wegeparzelle ist vorhanden und befindet sich im Besitz der Ortsgemeinde Wöllstein. Die Kosten der Baumaßnahme betragen ca. 21.000 €.
Bei seinem Besuch diese Woche in Wöllstein, hat Herr Landrat Görisch jedoch deutlich gemacht, dass mit einer Bezuschussung nicht zu rechnen ist. Eine schriftliche Ablehnung unseres Antrages liegt noch nicht vor.
Frau Müller teilte weiterhin mit, dass auch die Gemeinde Gumbsheim darum gebeten hatte, den Weg weiter zu führen.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, Kontakt mit Gumbsheim aufzunehmen. Befürwortet wird eine bituminöse Decke, wie bereits im bestehenden Abschnitt des Radweges.
 
 
TOP 5
Flutlichtanlage Hartplatz Wöllstein; Auftragsvergabe
Beratung und Beschlussfassung
 
Dieser TOP wurde abgesetzt, da keine Angebote abgegeben wurden. Es wird erneut angefragt.
 
 
TOP 6
Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Ernst-Ludwig-Straße 43;
Beratung und Beschlussfassung
 
Das Grundstück Ernst-Ludwig-Straße 43 wurde durch die Ortsgemeinde Wöllstein gekauft, um die Parkplatzsituation in der Ernst-Ludwig-Straße zu verbessern. In seiner 29. Sitzung hat der Ortsgemeinderat Wöllstein am 16.08.2012 dem Abbruch des Anwesens Boller zugestimmt.
Im Rahmen einer Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden von 9 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert.  5 Angebote wurden abgegeben.
Die Bruttoendsummen lagen zwischen 25.882,86 und 67.099,34 €. Das günstigste Angebot wurde von Fa. Schreiber aus Mainz abgegeben.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Schreiber aus Mainz, den Auftrag zum Angebotspreis von 25.882,86 zu erteilen.
 

 

TOP 7

Annahme von Spenden;

Beratung und Beschlussfassung

 

Die Ortsgemeinde Wöllstein erhielt in den Monaten September und Oktober folgende Zuwendungen

 

EWR Worms                                     200,00 €                     Kindergärten

Eheleute Wander, Gumbsheim            150,00 €                     Kindergärten

Sparkasse Worms-Alzey-Ried           450,00 €                     Kindergärten

Basarteam Wöllstein                           280,00 €                     für Spielplatz am Schützenhaus: Rindenmulch

                                                          

Information: Der Spendenlauf zugunsten des Kiga Spielwiese am 29.09.2012 erbrachte 1.840,00 €.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spenden und bedankte sich ganz herzlich bei allen Spendern.

 

 

TOP 8

Neuvergabe der Grabbereitung auf dem Wöllsteiner Friedhof;

Beratung und Beschlussfassung

 

Sachdarstellung

Nachdem die Firma Maurer, welche bisher die Grabbereitung auf dem Friedhof Wöllstein erledigt hat, fristgerecht zum Jahresende 2012 den Vertrag durch Kündigung beendet hat, wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung die Neuvergabe der Grabbereitung beschränkt ausgeschrieben. Vier Unternehmen in der näheren Umgebung von Wöllstein wurden angeschrieben und um die Abgabe eines Angebots zur Grabbereitung gebeten.
Im Jahr 2011 gewichten sich die Grabbereitungen auf dem Wöllsteiner Friedhof wie folgt:
 
Normalgrab (Position 2):        22%
Tiefgrab (Position 3):             20%
Urnengrab (Position 4):          58%
(inkl. Urnenwand)
 
Bei einer Gewichtung wie oben vorgenommen, wurden Durchschnittskosten pro Grab und Fa. Sulfrian als günstigster Anbieter ermittelt. Firma Sulfrian übernimmt aktuell sämtliche Grabbereitungen der anderen Ortsgemeinden der VG Wöllstein und ist als zuverlässige Firma bekannt.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss einstimmig, die Firma Sulfrian mit der Grabbe­reitung auf dem Friedhof Wöllstein zu beauftragen und ermächtigte die Ortsbürgermeisterin zur Unterschrift eines entsprechenden Vertrages.

 

 

TOP 9

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes;

Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013;

Beratung und Beschlussfassung

 

Der vom Forstamt Rheinhessen in Alzey vorgelegte Wirtschaftsplan für den Wöllsteiner Gemeindewald sieht für das Jahr 2013 Ausgaben in Höhe von 2.858,00 € und Einnahmen in Höhe von 200,00 € vor, so dass für die Gemeinde Kosten in Höhe von 2.658,00 € entstehen. Das sind 555,00 € weniger als 2012.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 einstimmig zu.

 


TOP 10

Vergabe von Baumfällarbeiten am Wasserturm;

Beratung und Beschlussfassung 

 

Am alten Wasserturm und auf den Tanks stehen insgesamt 14 Bäume, Robinien, zum Teil sehr nahe am Gebäude.  
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, Fa. Ternis mit der Fällung zu beauftragen, die bisher solche Arbeiten immer günstig erledigt hat. Die Arbeiten werden für insgesamt 3.750,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten (Fällung sowie Rodung und Ausfräsen der Wurzelstöcke).
Vor der Abfuhr des gefällten Holzes wird geklärt, ob es vor Ort Interessenten hierfür gibt. Am Preis ändert sich nichts, egal ob das Holz abtransportiert wird oder nicht.
Ob Ersatzpflanzungen notwendig sind, wird mit der Kreisverwaltung abgeklärt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Ternis zu beauftragen.

 

TOP 11

Sanierungsangelegenheiten; Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht;

Beratung und Beschlussfassung

 

Die neue Kosten- und Finanzierungsübersicht (Kofi) ging erst heute bei der Ortsgemeinde ein, sie wurde erstellt durch unseren Sanierungsberater Herrn Deubert.

 

Es handelt sich hier zunächst um eine Willensbekundung der Ortsgemeinde Wöllstein. Es ist festgehalten, was im Rahmen der Ortskernsanierung bis 2016 noch durchgeführt werden soll. Jede einzelne Maßnahme wird der ADD detailliert vorgelegt und muss von ihr genehmigt werden. Die Aktualisierung der Kofi ist jedoch für den Mittelabruf erforderlich.

 

Die folgenden öffentlichen Projekte sind enthalten:

 

Lfd. Nr.

Projekt

 

Nr. 2.5.3

Neubau Fußgängerbrücke Klausengarten/Bachgasse

 

Nr. 2.5 a und b

Maßnahme „Leben am Appelbach“, Furt und Treppenanlage in den Appelbach in der Marktstraße

 

Nr. 2.5.6

Ordnungsmaßnahme Ernst-Ludwig-Straße 43, Ausbau Parkplatz

mit Nebenkosten

 

 

Nr. 2.7

Platzgestaltung am Germaniadenkmal

 

Nr. 2.8

Ausbau Eleonorenstraße bis Bachgasse 

 

 

Nr. 2.9

Platz und Straßenausbau Klausengarten

 

 

Nr. 3.4

Sanierung Rathaus

 

 

Um 19.45 Uhr erschien Ratsmitglied Joachim Müller zur Sitzung.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Kofi vom 27.11.2012 und stimmte ihr einstimmig zu.

 

 

 

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

 

Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:

 

  • Auflösung des REV – Rheinhessischer Elektrizitäts-Zweckverband
Er wurde 1910 gegründet mit dem Ziel, eine möglichst rechtssichere und kostengünstige Stromversorgung der Einwohner zu sichern. Der REV sorgte dafür, dass einheitliche Konzessionsverträge ausgehandelt und abgeschlossen wurden und auch die Straßenbe­leuchtung für alle Gemeinden geregelt war.
Aufgrund der Änderung der rechtlichen Grundlagen ist nun der Verband ohne Aufgabe und somit wurde am 27.11.2012 die Auflösung zum 31.12.2012 beschlossen.
Der REV hat 114 Mitglieder, davon haben zwischenzeitlich 102 Mitglieder neue Kon­zes­sions­­verträge abgeschlossen: 99 Mitglieder bleiben beim alten Konzessionspartner, 3 Mit­glieder haben gewechselt und 12 Mitglieder haben noch nicht entschieden.
Das Verbandsvermögen wird anteilig zur gezahlten Konzessionsabgabe in den Jahren 2009 bis 2011 ausgezahlt (gesamt ca. 350.000 €).

 

  • Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV). Erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 Landespflegegesetz
Die VG Wöllstein hat zur zweiten Anhörung Stellung genommen und in ihrem Schreiben das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung darauf hingewiesen, dass die VG Wöllstein bereits 5,2% des VG-Gebietes als Fläche für Windkraft ausgewiesen hat. Eine Regelung der verbliebenen Fläche (ohne Vorrang- und Ausschlussgebiete) über Bauleitplanung ist aus Sicht der VG nicht umsetzbar, so dass die bisher für Windenergie­anlagen ausgewiesenen Vorrangflächen als ausreichend angesehen werden.

 

  • VG-Umlage für Haushaltsjahr 2012

Die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2012 wurde für Wöllstein auf 1.115.047 € festgesetzt.

 

  • TSV Extreme e.V.
Die TSV Extreme aus Siefersheim hat uns darüber informiert, dass am 03.11.2012 in Merzig die 7. Deutschen Meisterschaften des RKK stattfanden. Die Tanzgruppen EXTREMIES und EXPLOSION wurden in der jeweiligen Disziplin Deutscher Meister.
In beiden Gruppen tanzen auch Wöllsteiner Mädchen und die Gemeinde gratuliert zum Erfolg. Die Ratsmitglieder spendeten Applaus für die Leistung.

 

  • Wöllsteiner Tafel

Hier sind mit dem Vorstand verschiedene Fragen zu klären. Die Fragen wurden von Seiten der Ortsverwaltung schriftlich gestellt – die Antworten stehen noch aus.

 

  • Sanierung Friedhofsmauer am jüdischen Friedhof
Nach telefonischer Rückfrage wurde mitgeteilt, dass die OG in den nächsten Tagen Nachricht von der ADD bekommen wird: Es wurde ein Zuschuss signalisiert. Die Beschlussfassung wird dann in der nächsten Sitzung erfolgen.          

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