Unterrichtung der Einwohner
über die
39. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am Donnerstag, 12. September 2013
im Gemeindezentrum Wöllstein
Öffentlicher Teil: 19.05 – 19.40 Uhr
Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
2. Beigeordnete
2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
3. Ratsmitglieder:
Rainer Beuge – SPD-Fraktion
Johannes Brüchert – SPD-Fraktion
Helmut Degen – SPD-Fraktion
Heinrich Frohnhöfer – CDU-Fraktion
Silke Frohnhöfer – CDU-Fraktion
Hermann Müller – CDU-Fraktion
Joachim Müller – SPD-Fraktion
Gerhard Pfeiffer – CDU-Fraktion
Thomas Pitthan – FDP-Fraktion
Dieter Sandrowski – CDU-Fraktion
Uwe Schmidt – SPD-Fraktion
Kurt Voll – SPD-Fraktion
Annerose Walk – SPD-Fraktion
4. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO |
TOP 2 |
Sanierungsangelegenheiten I; Errichtung einer Fußgängerbrücke über den Appelbach zwischen Bachgasse und Klausengarten; Auftragsvergabe Rohbauarbeiten und Metallbauarbeiten; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 3 |
Sanierungsangelegenheiten II; Treppenanlage zum Appelbach in der Marktstraße; Sachstandsinformation |
TOP 4 |
Sanierungsangelegenheiten III; Errichtung von Parkflächen, Ernst-Ludwig-Straße 43; a) Auftragsvergabe Tiefbau- und Pflasterarbeiten b) Konzept Straßenbeleuchtung des Parkplatzes jeweils Beratung und Beschlussfassung |
TOP 5 |
Kindergarten „Spielwiese“, Kirchstraße 7: Anschaffung eines Außenspielgerätes für die Nestgruppe; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 6 |
Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge und Kündigung der Stromlieferverträge; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 7 |
Spendenannahme; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 8 |
Änderung der Hauptsatzung; Nachteilsausgleich; Beratung und Beschlussfassung |
TOP 9 |
Mitteilungen und Anfragen |
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO
Von den anwesenden Zuschauern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Sanierungsangelegenheiten I;
Errichtung einer Fußgängerbrücke über den Appelbach zwischen Bachgasse und Klausengarten;
Auftragsvergabe Rohbauarbeiten und Metallbauarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Die vorhandene Brücke (Stahlkonstruktion mit ausbetonierten Zwischenräumen auf einer verlorenen Holzschalung) kann gemäß Prüfbericht des Ingenieurbüros Verheyen nur noch eingeschränkt als standsicher bezeichnet werden. Daraufhin hat der Ortsgemeinderat Wöllstein in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossen, die Appelbachbrücke zwischen Bachgasse und Klausengarten neu herzustellen. Für die Brücke werden Zuschüsse aus dem Sanierungstopf fließen.
- Im Rahmen einer Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden für das Gewerk Rohbau von 7 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert. 2 Angebote wurden abgegeben.
- Im Rahmen einer Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden für das Gewerk Metallbau von 6 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert. 4 Angebote wurden abgegeben.
Beschluss:
- Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss einstimmig, den Auftrag für das Gewerk Rohbau dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Bentz aus Ober-Flörsheim zum Angebotspreis von 18.081,63 € zu erteilen.
- Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss einstimmig, den Auftrag für das Gewerk Metallbau dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Gräf aus Alzey zum Angebotspreis von 21.652,05 € zu erteilen.
TOP 3
Sanierungsangelegenheiten II;
Treppenanlage zum Appelbach in der Marktstraße;
Sachstandsinformation
Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass hier eine Tekturplanung erforderlich war, denn die SGD hat bemängelt, dass durch die unterste Stufe das Bachbett eingeschränkt wird. Es wurde folgende Lösung gefunden: Die Treppe bleibt wie bisher geplant und auf der gegenüber liegenden Seite wird vom Bachprofil ein kleiner Bereich weggenommen, etwa 20 cm auf 2 m Länge. Das Bodengutachten ist erstellt, allerdings noch nicht ganz ausgewertet.
TOP 4
Sanierungsangelegenheiten III;
Errichtung von Parkflächen, Ernst-Ludwig-Straße 43;
a) Auftragsvergabe Tiefbau- und Pflasterarbeiten
b) Konzept Straßenbeleuchtung des Parkplatzes
jeweils Beratung und Beschlussfassung
a) Auftragsvergabe Tiefbau- und Pflasterarbeiten
Sachdarstellung
Zur Erreichung der Sanierungsziele und -zwecke wurde der Rahmenplan angepasst und festgestellt, dass im Ortskern Parkplätze fehlen. Dieser Mangel soll nunmehr mit der Herstellung von 17 Stellplätzen behoben werden. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden von 6 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert. 6 Angebote wurden abgegeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss bei 1 Gegenstimme und 12 Ja-Stimmen, den Auftrag dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Waldmann aus Alzey zum Angebotspreis von 81.326,98 € zu erteilen.
b) Konzept Straßenbeleuchtung des Parkplatzes
Sachdarstellung
Auf dem Parkplatz sollen die gleichen Leuchten wie in der Ernst-Ludwig-Straße gestellt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme das vorgelegte Straßenbeleuchtungskonzept für den Parkplatz und die Auftragsvergabe an EWR Netz AG.
TOP 5
Kindergarten „Spielwiese“, Kirchstraße 7:
Anschaffung eines Außenspielgerätes für die Nestgruppe;
Beratung und Beschlussfassung
Für die Kleinen (unter 3-jährigen) wird noch ein Außenspielgerät benötigt. Dieses soll im Garten zur Kirchstraße hin errichtet werden, der vorhandene Baum soll integriert werden. Die ortsansässige Fa. Kroll hat hierfür ein Konzept erarbeitet, eine Spielkombination mit zwei Spielhäuschen (eines davon überdacht), die durch einen Kriechtunnel verbunden sind.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Spielplatzbau Kroll mit der Lieferung und Montage der angebotenen Spielkombination zum Preis von 5.122,95 € zu beauftragen.
Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass bisher für die Nestgruppe etwa 15.200 € ausgegeben wurden. Bezüglich des Zuschussantrags liegt die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn vor, aber noch keine schriftliche Zusage, dass ein Zuschuss kommt. Ursprünglich wurde von notwendigen Ausgaben in Höhe von 30.619,00 € ausgegangen, eine Zuwendung wurde in Höhe von 24.000 € beantragt. Man liegt also sehr gut im Kostenrahmen.
TOP 6
Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge und Kündigung der Stromlieferverträge;
Beratung und Beschlussfassung
Die EWR Netz AG hat mit Schreiben vom 30.07.2013 darauf hingewiesen, dass der Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung zum 31.12.2012 endete, wobei Mitte 2012 eine Vertragsverlängerung mit unveränderten Konditionen bis 31.12.2013 vereinbart wurde. EWR bietet nun eine weitere Verlängerung zu den gleichen Konditionen bis 31.12.2014 an, um eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen zu ermöglichen. Dies wird von der Verwaltung auch befürwortet. Aus dem gleichen Grund müsste auch der bestehende Stromliefervertrag gekündigt werden. Allen Ratsmitglieder lag eine ausführliche Beschlussvorlage vor, die in den Fraktionen ausgiebig beraten wurde.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung der Straßenbeleuchtungsverträge mit der EWR Netz GmbH bis 31.12.2014.
2. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den bestehenden Stromliefervertrag mit der EWR AG bis zum 30.09.2013 zu kündigen. Der Vertrag endet damit am 31.12.2014.
TOP 7
Spendenannahme;
Beratung und Beschlussfassung
Die Ortsgemeinde Wöllstein hat kürzlich folgende Zuwendung erhalten:
Frank Sitzius 150,00 € für neue Küche Jugendtreff
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spende und bedankte sich bei dem Spender.
TOP 8
Änderung der Hauptsatzung; Nachteilsausgleich;
Beratung und Beschlussfassung
Ortsbürgermeisterin Müller verließ als Betroffene den Sitzungstisch. 2. Beigeordneter Schopf übernahm die Leitung der Sitzung.
Sachdarstellung:
Nach § 18 Gemeindeordnung (GemO) hat derjenige, der ein Ehrenamt ausübt, Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls. Personen, die keinen Verdienstausfall geltend machen können, können einen Nachteilsausgleich erhalten. § 4 Absatz 3 der kommunalen Entschädigungsverordung sagt hierzu, dass diesen Personen auf Antrag der glaubhaft gemachte Verdienstausfall bis zu einem in der Hauptsatzung zu regelnden Durchschnittsbetrag zu ersetzen ist. Der Nachteilsausgleich wird auf 40,00 Euro pro Stunde festgesetzt. Dieser Betrag deckt sich auch mit dem Grundbetrag der Gutachterentschädigungsverordnung GAVO für die Gewährung einer Entschädigung an freiberuflich tätige ehrenamtliche Mitglieder.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, § 8 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wöllstein vom 03.09.2009 wie folgt zu ändern:
Ziffer 3:
Für den Fall, dass der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin durch die Ausübung seines/ihres Amtes im beruflichen oder häuslichen Bereich einen Nachteil erleidet, wird, sofern sie/er keinen Verdienstausfall geltend machen kann, ein Nachteilsausgleich gewährt. Die Höhe des Nachteilsausgleichs wird auf 40,00 Euro pro Stunde festgesetzt. Der/die Ortsbürgermeister/in wird für zwölf Stunden pro Woche in ihrem eigenen Betrieb freigestellt.
Ortsbürgermeisterin Müller kehrte an den Sitzungstisch zurück.
TOP 9
Mitteilungen
Die endgültige Festsetzung der Kreisumlage beträgt für die Ortsgemeinde Wöllstein 1.460.263,00 €, für die Verbandsgemeinde insgesamt 4.276,020,00 €.
Auf Nachfrage berichtete Ortsbürgermeisterin Müller, dass im Rahmen der Dorfmoderation der Vorschlag kam, von Wöllstein aus eine Zuwegung zum geplanten Prädikatswanderweg in Siefersheim anzulegen. Nach Rücksprache mit der Rheinhessen-Touristik soll es grundsätzlich nur kurze Zuwegungen geben. Von Wöllstein aus sei es sehr weit und die Strecke würde auch noch durch Naturschutzgebiete führen, was von den Naturschutzverbänden nicht gewünscht ist.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.