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Wöllstein

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Stellenangebote der Ortsgemeinde Wöllstein
Virtuelle Führung zum Wöllsteiner Wasserturm
Wöllstein von oben
(Bild: Timo Schüler)
Die Verwaltung stellt sich vor...
... von links die Beigeordneten Franz-Georg Schopf und Alice Selzer, Ortsbürgermeister Johannes Brüchert und 1. Beigeordneter Michael Kohn.
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Frohe Osterfeiertage
wünscht die Ortsgemeinde Wöllstein

Schon im tiefsten Mittelalter war Wöllstein eine Gerichtsstätte. Es war etwa nicht ein kleines sogenanntes Marktgericht hier, sondern ein größeres mit "14 Schöffen" besetztes Gericht, an welchem "aller gemeinen Herren freundt und Amptleut" teilnehmen mußten. Nach dem Wöllsteiner Weistum vom Jahre 1486 fand in Wöllstein alle Jahr "ein gebotten Ding" (also ein ordentlicher Gerichtstag) "uff den nechsten montag nach Martinei, im Winter gelegen" statt.

Sollte sonst "ein gebotten Ding", das gewöhnlich alle 4-6 Wochen stattfand, gehalten werden, dann musste nach dem genannten Weistum ein Tag zuvor "mit geleuten glocken" durch den gemeinsamen Büttel dies verkündet werden. Wenn diese Ankündigung nicht erfolgte, dann erhielten "Schöffen und Gemeindsmannen" strenge Strafen.

Am Gerichtstag selbst musste der Schultheiß, der den Vorsitz führte, die Schöffen an ihre Gelübde und an ihren Eid ermahnen, auf dass sie alle "ruchbaren Dinge, brüch und frevel" angeben. "Morgens um 6 Uhr soll eine Frühmesse sein, um 7 Uhr soll es zum Ding läuten, um 8 Uhr soll es anheben, auf dass es um 10 Uhr aus ist."

Das Gericht urteilte über "brüch, frevel, hoch und nieder, auch über den Hals, leib, haupt, dieb und diebin und alle andre strafbar missetätige Menschen". In diesem Weistum ist auch bestimmt, dass in Wöllstein ein jedes Haus jährlich eine Erntegans und ein Fastnachtshuhn als Zins geben musste.

Es gab hier 3 Zinstage:  

• "Tag nach Mariä Geburt" - er war für Zinskorn (sog. Frechtkorn)
• "Der 5. Tag Martini" - er war für "habern und kappenzins".
• "uff Andreä," - da soll ein jeder sein Geldzins dem Fauth (Steuererheber) zu Haus bringen.

Nach dem Kreuznacher Weistum von 1601 besaßen die Dörfer Wöllstein, Voxheim, Norheim u.a.m. das Landgericht zu Kreuznach und urteilten über das Blut. Sie hatten deshalb auch das Recht, in und aus der Stadt mit ihrem Gefährt zollfrei zu fahren und vom Malter Frucht nur einen Heller zu geben.

In späterer (Mainz-Nassauischer) Zeit war kein höheres Gericht mehr hier. Verwaltung und Justiz waren damals nicht getrennt. Gerichtstage, die für beides zuständig waren, fanden in Wöllstein alle 14 Tage statt. Die beiden Ober- und Unterschultheißen und die Gerichtsmänner mussten an demselben teilnehmen.

Das Friedensgericht wurde in Wöllstein in der französischen Zeit im Jahre 1798 eingerichtet. Seit dem 1. Oktober 1879 führte es den Namen Amtsgericht und war seit 1910 im Gebäude in der Bahnhofstraße 10 untergebracht. Seit Auflösung des Amtsgerichtes befindet sich seit 1975 die Verbandsgemeindesgemeindeverwaltung Wöllstein in diesen Räumen.